Fancharta

Präambel

Die Fan-Charta beschreibt die Zusammenarbeit zwischen allen Fans und dem Verein SG Dynamo Dresden mit dem Ziel, ein dauerhaftes, auf wechselseitigem Vertrauen basierendes Verhältnis zu schaffen. Alle Parteien verpflichten sich selbst zur Einhaltung aller Punkte und stehen im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv für die Umsetzung ein.

1.Grundsätze
Die Grundsätze stellen das Fundament der Fancharta dar. Alle weiteren Punkte bedürfen der Akzeptanz dieser Prämissen.

1.1. Respektvolles Miteinander

Alle Fans und Vereinsvertreter verpflichten sich sowohl in der öffentlichen       Darstellung, als auch im direkten Gespräch oder in schriftlichen Auseinandersetzungen (z.B. in Internet-Foren) zu einem angebrachten, ehrlichen und respektvollen Umgang. Das umfasst auch die Einhaltung von rechtlichen Gegebenheiten (z.B. Persönlichkeitsrechte, Gesetze und Stadionordnung), als auch die Ablehnung von vereinsschädigendem Verhalten.

1.2. Gewaltfreiheit

Der Verzicht auf Gewalt innerhalb und außerhalb des Stadions, auch in mittelbarem Bezug zur SG Dynamo Dresden wird von allen Fans und Vereinsvertretern erklärt und auch von Außenstehenden eingefordert.

1.3 Gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Der Verein SG Dynamo Dresden und die Fans stehen aktiv gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit innerhalb und außerhalb des Stadions ein.

2. Regelungen im Stadion

Die Stadionordnung gilt als elementare Bestimmung beim Stadionbesuch und wird beim Betreten des Stadions automatisch anerkannt.

2.1 Fankultur

2.1.1 Ein von Fans und Vereinsvertretern gemeinsam definierter Bereich ist Sammelpunkt für die aktivsten Fans. Darauf soll von Vereinsseite ausdrücklich hingewiesen werden.

2.1.2 Es bestehen keine Reglementierungen bezüglich der Anzahl von Schwenkfahnen und Doppelhaltern. Für große Schwenkfahnen (mit Teleskopstange) wird ein Fahnenpass benötigt. Für Auswärtsspiele setzt sich der Verein auch beim jeweiligen gastgebenden Verein dafür ein. Von den Fans wird dies mit verantwortungsvollem Umgang mit diesen Materialien gerechtfertigt.

2.1.3 Alle Fahnen und Doppelhalter werden am Einlass vorgezeigt und müssen mit der Stadionordnung sowie den Sächsischen Versammlungsstättenrichtlinien vereinbar sein. Inhaltlich sind alle Objekte erlaubt, welche den Grundsätzen der Fancharta entsprechen.

2.1.4 Beim Verkauf von Werbeflächen wird darauf geachtet, dass ausreichend Raum für Zaunfahnen vorhanden bleibt. Eine einvernehmliche Lösung zwischen Vereins- und Fanvertretern wird angestrebt.

2.1.5 Choreographien müssen in der Regel 5 Werktage vor dem Spiel (Inhalt, Umfang, Materialien) beim Fanbeauftragten angemeldet werden. In Ausnahmefällen ist dies auch bis 36 Stunden vor dem Spiel möglich. Für jede Choreographie ist ein Verantwortlicher zu benennen, der auch am Spieltag im Stadion anwesend ist. Der Fanbeauftragte und der Sicherheitsbeauftragte entscheiden nach Rücksprache mit der Geschäftsführung über die Durchführung der Aktionen. Beim Inhalt ist alles erlaubt, was nicht gegen die Grundsätze der Fancharta verstößt. Kurzfristige Änderungen werden bis vier Stunden vor Anpfiff mit dem Fanbeauftragten bzw. dem Sicherheitsbeauftragten abgestimmt. Sollte es Unstimmigkeiten bzgl. der Choreographie geben, verpflichten sich die beiden Parteien, umgehend das Gespräch zur Klärung des Sachverhalts zu suchen.

2.1.6 Spruchbänder werden in der Regel bis 36 Stunden vor Spielbeginn beim Fanbeauftragten angemeldet. Kurzfristige Anmeldungen sind beim Fanbeauftragten am Spieltag telefonisch möglich. Alle Spruchbänder müssen bis spätestens 60 Minuten vor Toröffnung am Einlass zur Kontrolle vorgezeigt werden. Für jedes Spruchband ist ein Verantwortlicher zu benennen, der auch am Spieltag im Stadion anwesend ist. Sollte es Unstimmigkeiten bzgl. des Spruchbandes geben, verpflichten sich die beiden Parteien, umgehend das Gespräch zur Klärung des Sachverhalts zu suchen.

2.1.7 Nichtkommerzielle Publikationen zur Fankultur (Fanzines, Flugblätter etc.) müssen bis 24 Stunden vor Spielbeginn beim Fanbeauftragten unter Benennung eines Verantwortlichen angemeldet werden, dem Fanbeauftragten wird ein Probeexemplar zur Verfügung gestellt. Kommen von Vereinsseite bis vier Stunden vor Spielbeginn keine Einwände, gilt die Publikation als genehmigt

2.1.8 Die Fans können an einem Stand im Stadion eigene Fanartikel oder Publikationen zur Refinanzierung von Choreographien oder Fanveranstaltungen verkaufen. Für den Stand muss ein Verantwortlicher, auch in Bezug auf steuerrechtliche Belange benannt werden. Die zu verkaufenden Artikel sind vorher mit dem Fanbeauftragten abzustimmen.

2.1.9 Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Dresden-Pass-Inhaber, Wehr- und Zivildienstleistende und Menschen mit Behinderung sind während des Vorverkaufs in ausreichender Anzahl verfügbar, Kinder unter 6 Jahren erhalten ohne Anspruch auf einen Sitzplatz und in Begleitung eines Erwachsenen freien Eintritt, Kinder zwischen 7 und 13 Jahren eine Kinderkarte. An der Tageskasse sind ermäßigte Karten je nach Verfügbarkeit erhältlich. Diese Regelung gilt, wenn Karten vorab gedruckt werden. Bei Verwendung des Online-Print-Systems werden ermäßigte Karten
entsprechend dem Bedarf zur Verfügung gestellt. Eine Limitierung unterhalb der Stadionkapazität ist nicht vorgesehen.

2.2 Bewahrung der Ursprünglichkeit eines Fußballspiels

2.2.1 Die Stimmung und der Support gehen ausschließlich vom Publikum aus.

2.2.2 Auf zusätzliche Animationen der Zuschauer über Anzeigetafel und Stadionsprecher über das in der Saison 2007/08 angewandte Maß hinaus wird verzichtet.

2.2.3 Ein Maskottchen und/ oder Cheerleader kommen nicht zum Einsatz.

2.2.4 Auf akustische Werbebotschaften während des Spieles wird weitestgehend verzichtet.

2.2.5 Die Lautstärken der Stadionansagen, Werbung und Musikeinspielungen sind so zu wählen, dass die Stimmung im Stadion nicht unterdrückt wird.

2.2.6 Eine „Fan-Zeit“, in der Informationen von Fans für Fans präsentiert werden, wird etabliert.

2.2.7 Auf die Verbreitung von sichtbar durch Sponsoren beeinflusste Fanartikel, die das ursprüngliche Kurvenbild beeinflussen, soll verzichtet werden.

2.3 Gästefans

2.3.1 Gästefans erfahren möglichst eine Gleichbehandlung in allen Punkten.

3. Regelungen zum allgemeinen Miteinander

Die Fans der SG Dynamo Dresden sind neben den Mitgliedern, den Gremien und Angestellten und den Sponsoren eine der tragenden Säulen des Vereins. Daraus ergeben sich für die Fans Verpflichtungen, insbesondere in der würdigen Vertretung des Vereins, aber auch Rechte. Um diesem Aspekt öffentliche Anerkennung zu verleihen, werden folgende Vereinbarungen getroffen:

3.1 Konstruktive und kontinuierliche Zusammenarbeit von Verein und allen Fans, speziell bei Veranstaltungen wie Stammtischen, Fanforen, Fanclubtreffen und Treffen zwischen Vereinsvertretern und Faninitiativen.

3.2 Der Fanbeauftragte ist Ansprechpartner und Mittelsmann zwischen Fans und Verein. Er wird verpflichtet, zu speziell die Fans betreffenden Entscheidungen des Vereins bereits im Vorfeld Meinungen aus dem Fanrat (bestehend aus Vertretern der Fanabteilung der SG Dynamo Dresden e.V., der Fangemeinschaft Dynamo e.V., der Ultras Dynamo sowie mit beratender Stimme des Fanprojekt Dresden e.V.) einzuholen und diese an die Entscheidungsträger im Verein heranzutragen.

3.3 Die Verwendung des Vereinslogos und des Schriftzuges „Sportgemeinschaft Dynamo Dresden“ für nichtkommerzielle Zwecke ist für Fans uneingeschränkt, kostenfrei und nicht genehmigungspflichtig, sofern sie die Grundsätze der Fancharta anerkennen.

3.4 Auf der offiziellen Homepage des Vereins haben Fans die Möglichkeit, Informationen und Inhalte von Fans für Fans zu veröffentlichen. Die Inhalte sind vor der Veröffentlichung im Bereich „Fans“ mit dem Fanbeauftragten abzustimmen.

3.5 Dem Fanrat wird in Vorbereitung der Sicherheitskonferenzen zu Spieltagen über den Fanbeauftragten oder das Fanprojekt Dresden eine beratende Funktion eingeräumt.

3.6 Bei Limitierung der Kartenzahl im freien Verkauf wenden sich Personen oder Gruppen mit höherem Kartenbedarf (z.B. Organisation von Fanbussen) direkt an den Fanbeauftragten.

3.7 Bei Auswärtsspielen besteht prinzipiell das Recht auf individuelle Anreise. Beim Erwerb des Auswärtstickets gibt es keinen Zwang zum Kauf eines Fahrscheines für Beförderungsmittel.

4. Umgang mit Stadionverboten

4.1 Bei Stadionverboten besteht die Möglichkeit durch Kontaktaufnahme mit dem Fanbeauftragten oder dem Fanprojekt Dresden eine kurzfristigere Einspruchsbearbeitung zu erreichen.

4.2 Verstöße im Umfeld von Spielen der SG Dynamo Dresden werden gemäß den DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten behandelt.

4.3 Bei einfachen Verstößen gegen die Stadionordnung wird ein befristetes Hausverbot erteilt.

4.4 Bei Vorkommnissen, die nicht als strafrechtlich relevant eingeschätzt werden, werden keine Personendaten an die Polizei weitergeleitet.

4.5 Personen, denen die Aussprache eines (bundesweiten) Stadionverbots droht, erhalten eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen bzw. schriftlichen Anhörung vor der Stadionverbotsanhörungskommission.

5. Allgemeiner Umgang mit der Fancharta

5.1 Bei Verstößen gegen die Fancharta verpflichten sich beide Seiten Gespräche aufzunehmen, um den Sachverhalt zu klären und gemeinsam Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von Zuwiderhandlungen zu erreichen. Ausgenommen hiervon sind Handlungen, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen und daraus resultierenden Maßnahmen.

5.2 Beide Parteien verpflichten sich, jährlich in der Winterpause die Fancharta gemeinsam auf eventuell notwendige Veränderungen zu überprüfen.

5.3 Die weitere Bearbeitung der Fancharta wird unter der Moderation des Fanprojekt Dresden e.V. von Vertretern der SG Dynamo Dresden und den Vertretern des Fanrats durchgeführt.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Fancharta unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Fancharta im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die bei der Aushandlung der Fancharta mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung beabsichtigt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die
Fancharta als lückenhaft erweist. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in dieser Fancharta  hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was bei der Aushandlung unter Berücksichtigung des entsprechenden Punktes nach dem Sinn und Zweck der Fancharta bestimmt worden wäre.