Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB)

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen des Vereins SG Dynamo Dresden e.V.
Erwerb und Verwendung aller Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstal-tungen des Vereins SG Dynamo Dresden e.V. (im Folgenden „Dynamo Dresden“ genannt) sowie der Zutritt zum Stadion des Vereins und der Aufenthalt im Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Stadions in ihrer jeweils gültigen Fassung. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB und der Stadi-onordnung.
Die AGTB und die Stadionordnung sind im Internet unter www.dynamo-dresden.de veröffentlicht.

§ 1
Ticketbestellung

Tickets für die von Dynamo Dresden durchgeführten Veranstaltungen sind grundsätzlich nur bei Dynamo Dresden oder den von Dynamo Dresden autorisierten Vorverkaufsstellen oder über das Onlineticketsystem von Dynamo-Dresden zu erwerben.
Bestellungen von Tickets sind verbindlich und können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Pro Veranstaltung ist der Ticketkauf über das Onlineticketsystems auf eine Anzahl von 25 Tickets pro Bestellung beschränkt. Dynamo Dresden kann aber auch eine geringere Anzahl als Höchstmenge festlegen. Erst mit Absendung der Tickets an den Besteller wird das von diesem abgegebene Angebot von Dynamo Dresden angenommen.

§ 2
Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt

Die Höhe der Preise für Tickets ergibt sich aus den aktuellen Preislisten von Dynamo Dresden.
Bestellungen werden grundsätzlich per Vorauskasse (per von Dynamo Dresden akzeptierter Kreditkarte, per EC-Karte, per Abbuchungsverfahren oder bar) ausgeführt. Das Entgelt für die Tickets ist innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die dem Besteller übersandten Tickets im Eigentum von Dynamo Dresden.
Der Vertrag über den Erwerb von Tickets steht unter der auflösenden Bedingung der Nichtzahlung des vollständigen Entgelts bis vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn (maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zahlungseingang bei Dynamo Dresden). Soweit bis vier Stunden vor Veranstaltungsbeginn das Entgelt nicht bezahlt sein sollte, ist Dynamo Dresden berechtigt, die Tickets anderweitig zu verkaufen sowie dem Besteller den Zugang zum Stadion zu verweigern. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte und Ansprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen, bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
Für die von Dynamo Dresden autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

§ 3
Ticketauswahl

Falls der Besteller nichts anderes bestimmt hat, ist Dynamo Dresden im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Besteller ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächsthöheren oder nächstniedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitie-ren.

§ 4
Ticketversand

Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von Dynamo Dresden oder der von Dynamo Dresden beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch Dynamo Dresden.

§ 5
Reklamationen

Der Besteller ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich, spätestens aber binnen zehn Tagen nach Zugang der Tickets, allerspätestens jedoch drei Tage vor der Veranstaltung, schriftlich per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg an die unter § 10 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.

§ 6
Rücknahme/Erstattung der Tickets

Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Abhanden gekommene oder zer-störte Tickets werden nicht ersetzt oder zurückerstattet. Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von dem Veranstalter der Liga noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs einer Veranstaltung. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
Wird eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt oder sind Zuschauer aufgrund Auflagen des Deut-scher Fußball-Bund e.V. oder der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH zu der Veranstaltung nicht zugelassen, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets zurück. Inhaber von Dauerkarten erhalten in diesen Fällen keine anteilige Erstattung, es sei denn, dass in einer Saison bereits drei Veranstaltungen auf die vorgenannten Weisen ersatzlos ausgefallen sind. Die Originaltickets, die an den Kassen des Stadions gekauft wurden, können je nach Festlegung des Vereins persönlich an gleicher Stelle oder auf der Geschäftsstelle des Vereins (bei der in § 10 genannten Adresse) zurückgegeben werden oder per Post an die Geschäftsstelle (an die in § 10 genannte Adresse) geschickt werden, dann mit Angabe der Bankverbindung. Tickets, die an Vorverkaufsstellen der SG Dynamo Dresden e.V., also bspw. dem Fanshop des Vereins im Stadion auf der Lennéstraße 12, gekauft wurden, können ausschließlich bei der entsprechenden Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden, bei der der Kauf der Tickets erfolgte. Tickets, die beim Gastverein erworben wurden, können ausschließlich bei diesem wieder zurückgegeben werden. Dynamo Dresden wird unverzüglich über die Absage einer Veranstaltung oder Auflagen zu einer Veranstaltung durch Veröffentlichung auf der eigenen Homepage (www.dynamo-dresden.de) informieren, ebenso über die von Dynamo Dresden festgelegte Fristen für die Rückgabe der Tickets. Der Eintrittspreis der print@home-tickets wird den Käufern automatisch wieder zurück gebucht. Bei der Rückerstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.

§ 7
Weitergabe der Tickets

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadion-besuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, zur Gewährleistung eines sozial verträglichen Preisgefüges und zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse von Dynamo Dresden und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Der Verkauf der Tickets erfolgt deshalb ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
1.    Tickets über Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen zum Verkauf anzubieten und zu veräußern;
2.    Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch Dynamo Dresden gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
3.    im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
4.    Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden;
5.    Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, soweit diese nicht vom Gastverein bezogen wurden;
6.    Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch Dynamo Dresden zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
Auf Verlangen von Dynamo Dresden ist der Besteller im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet, ist Dynamo Dresden berechtigt, das Ticket zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann Dynamo Dresden die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 € verlangen. Maßgeblich für deren Höhe ist die Anzahl der Verstöße und der jeweils vertragswidrig angebotenen Tickets. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich Dynamo Dresden das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

§ 8
Recht am eigenen Bild

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Dynamo Dresden oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. § 23 Abs. 2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

§ 9
Stadionordnung

Der Zutritt zum Stadion ist unabhängig vom Alter nur mit einem für die jeweilige Veranstaltung gültigen Ticket möglich. Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Zutritt zum Stadion nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person gestattet. Das Ticket ist auf Verlangen von Dynamo Dresden oder der von Dynamo Dresden Beauftragten zu Kontrollzwecken vorzuzeigen und auszuhändigen. Beim Verlassen des Stadions verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Inhabern von ermäßigten Tickets ist der Besuch der Veranstaltung nur gestattet, wenn sie auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigten Ausweis oder sonstigen Nachweis auch am Tag der Veranstaltung vorzeigen können; anderenfalls besteht das Besuchsrecht nur bei sofortiger Nachzahlung der Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Eintrittspreis. Die Erschleichung von Ermäßigungen wird strafrechtlich verfolgt. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt Dynamo Dresden jederzeit unbelassen.
Der Ticketinhaber erkennt bei dem Besuch der Veranstaltung die Stadionordnung, die im Stadion aushängt und dort eingesehen werden kann, an und akzeptiert diese. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, von Dynamo Dresdens, des Sicherheitspersonals und des Stadionbetreibers im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Dynamo Dresden, dem Sicherheitspersonal und dem Stadionbetreiber bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Fackeln, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tieren oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht ins Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig und entschädigungslos in Verwahrung zu nehmen.
Das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön-anstößigen oder provokativ-beleidigenden Parolen im Stadion ist verboten.
Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern sind untersagt.
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können entschädigungslos des Stadions verwiesen werden.
Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des Veranstalters und in den für Medienvertreter besonderes ausgewiesenen Bereichen zulässig. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung von Dynamo Dresden nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Dynamo Dresden nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketin-habern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Dynamo Dresden.
Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln im Stadion ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung gegen die genannten Pflichten und Verbote sind Dynamo Dresden oder die von Dynamo Dresden Beauftragten berechtigt, die betreffende Person entschädigungslos des Stadions zu verweisen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann Dynamo Dresden die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 € verlangen. Maßgeblich für deren Höhe sind die Anzahl und die Schwere der Verstöße. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich Dynamo Dresden das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.

§ 10
Kontakt

Ticketbestellungen oder Rückfragen zum Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an Dynamo Dresden gerichtet werden:
SG Dynamo Dresden e.V., Lennéstraße 12, 01069 Dresden, Telefon: 0351 / 439 43 0, Telefax: 0351 / 439 43 13, E-Mail: ticketservice@dynamo-dresden.de , Internet: www.dynamo-dresden.de

§ 11
Haftungsausschluss

Der Aufenthalt an und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Dynamo Dresden haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von Dynamo Dresden, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen, in denen kraft Gesetzes oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) zwingend gehaftet wird.
In den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Dynamo Dresden auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. In diesen Fällen haftet Dynamo Dresden nur bis zur Höhe der versicherten Risiken, wozu Dynamo Dresden eine Haftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von 10 Mio. € je Schadensereignis abgeschlossen hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.

§ 12
Datenverarbeitung/Datenschutz

Sämtliche vom Besteller übermittelten personenbezogenen Daten werden von Dynamo Dresden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden von Dynamo Dresden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Dynamo Dresden ist berechtigt, die Daten an von Dynamo Dresden mit der Durchführung des Ticketverkaufs beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.

§ 13
Erfüllungsort/Gerichtsstand

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz von Dynamo Dresden. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz von Dynamo Dresden. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz von Dynamo Dresden vereinbart.

§ 14
Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

Stand: Juni 2011