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Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK)
Die Aussprache von Stadionverboten sollte das letzte Mittel zur Durchsetzung des Hausrechts für die Vereine sein. Personen, die ein Stadionverbot von der SG Dynamo Dresden e.V. erhalten haben, soll die Gelegenheit einer Anhörung gewährt werden.
Daher wurde im Januar 2007 beim SG Dynamo Dresden e.V. eine Stadionverbotsanhörungskommission (SVAK) eingerichtet.
Mitglieder der SVAK:
- Sicherheitsbeauftragter der SG Dynamo Dresden e.V.,
- Stadionverbotsbeauftragter der SG Dynamo Dresden e.V.,
- Fanbeauftragter der SG Dynamo Dresden e.V.,
- ein Vertreter des Fanprojekt Dresden e.V. sowie
- ein Vertreter aus dem Bereich der Jugendhilfe
Was macht die SVAK?
- Die SVAK wird von der Geschäftsführung (GF) von Dynamo Dresden berufen bzw. installiert.
- Die SVAK gibt den von Dynamo Dresden mit Stadionverbot (SV) belegten Personen auf Antrag die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung.
- Die SVAK berät über die angehörten Fälle und spricht eine Empfehlung für die GF aus (z.B. Aufhebung eines SV; SV auf Bewährung aussetzen, evtl. unter Auflagen; Reduzierung eines SV, evtl. unter Auflagen). Die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiter in den Händen der GF.
Wie kann man sich an die SVAK wenden? Wer kann sich an die SVAK wenden?
- Die Person, der die Aussprache eines (bundesweiten) Stadionverbots droht, erhält eine schriftliche Information über die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen Anhörung vor der SVAK.
- In dem Anschreiben befindet sich die Adresse (Fanprojekt Dresden e.V., zu Hd. Stadionverbotsanhörungskommission, Löbtauer Str.17, 01067 Dresden), an die innerhalb einer Frist von 14 Tagen der Antrag auf Anhörung zu stellen ist.
- Die betroffene Person stellt einen formlosen schriftlichen Antrag an obige Adresse mit der Bitte um eine mündliche Anhörung und der Schilderung der Situation. Dazu soll noch eine Kopie des Stadionverbots beigefügt werden.
Personen, die bereits in der Vergangenheit ein von Dynamo Dresden ausgesprochenes SV erhalten haben und diesbezüglich noch nicht von der SVAK angehört wurden, können sich eigeninitiativ mit einem formlosen Antrag an obige Adresse mit der Bitte um eine mündliche Anhörung und der Schilderung der Situation wenden.
Kontakt:
Fanprojekt Dresden e.V
z.H. Stadionverbotsanhörungskommission
Löbtauer Straße 17
01067 Dresden
Telefon: (0351) 48 520 49
Telefax: (0351) 48 520 56
E-Mail: c.kabs@fanprojekt-dresden.de