Königsdörffer wegen Tätlichkeit gesperrt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ransford-Yeboah Königsdörffer aufgrund einer Tätlichkeit im Anschluss an die 0:1-Auswärtsniederlage von Dynamos U19 beim Chemnitzer FC (08.02.) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen einer Tätlichkeit" am Freitag für drei Meisterschaftsspiele der U19 und in diesem Zeitraum auch für alle Partien der Lizenzmannschaft gesperrt.
Vorausgegangen war der Aktion ein Vorfall mit einem CFC-Gegenspieler auf dem Weg in die Kabinen des Chemnitzer Sportforums.
Die SGD hat dem Urteil zugestimmt, welches somit rechtskräftig ist.
Neben der Drei-Spiele-Sperre muss Königsdörffer nach Ablauf der selbigen zudem aufgrund seiner fünften gelben Karte ein weiteres U19-Meisterschaftsspiel aussetzen.
Im U19-DFB-Pokal darf der Angreifer dagegen eingesetzt werden. Königsdörffer steht dem U19-Trainerteam um Matthias Müller und Andreas Trautmann im Halbfinale gegen Werder Bremen am 21. März im Heinz-Steyer-Stadion somit zur Verfügung.
Der 19-jährige Angreifer gehört seit der laufenden Saison 2019/20 zum Profikader der SGD.