8.200 Euro Strafe für unsportliches Verhalten eigener Anhänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden für das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger in vier Zweitliga-Spielen in summarischen Verfahren zu einer Geldstrafe von insgesamt 8.200 Euro verurteilt.
Betroffen sind das Heimspiel gegen Regensburg am 22.09.2019 (2.500 Euro; Würfe von drei Feuerzeugen und zwei Bechern in 65. Spielminute), das Auswärtsspiel beim FC Erzgebirge am 29.09.2019 (3.100 Euro; mehrere Becherwürfe aus Dresdner Fanblock vor Spielbeginn und im Verlauf der zweiten Halbzeit sowie ein gelber Rauchtopf in 75. Spielminute), das Heimspiel gegen Hannover am 05.10.2019 (1.000 Euro; jeweils ein Becherwurf in 48. und 89. Spielminute) und das Heimspiel gegen Bielefeld am 26.10.2019 (1.600 Euro; ein Becherwurf, ein Feuerzeugwurf sowie ein im Dresdner Fanblock gezündeter Böller in der Nachspielzeit der zweiten Halbzeit).
Die SGD hat die Urteile angenommen, diese sind somit rechtskräftig.