Am Freitagabend ist die Sportgemeinschaft zu Gast im Ludwigsparkstadion und trifft um 19 Uhr auf den FC Saarbrücken. Alle wichtigen Informationen für Auswärtsfahrerinnen und Auswärtsfahrer gibt es hier in der Faninfo. Wir wünschen Euch eine sichere Anreise!
Für die Anreise mit dem Bus nutzt bitte die Anfahrt über die A1, Ausfahrt Saarbrücken-Malstatt – weiter über die B 268 (Lebacher Straße), im Kreisverkehr „Ludwigskreisel“ nach links in die Camphauser Straße in Richtung Stadion. Am Ludwigsparkstadion nehmen die Reisebusse die Einfahrt „Zufahrt Gäste Fanbusse“ und können direkt vor dem Eingang des Gästeblockes (Block C) abgestellt werden.
Für das Navigationgerät gebt bitte die Camphauser Straße 26, 66113 Saarbrücken ein.
Im Umfeld des Ludwigsparkstadions steht kein Gästeparkplatz zur Verfügung. In Stadionnähe könnt Ihr das Parkhaus Q-Park Westspange (Unter der Westspange, 66111 Saarbrücken) nutzen. Die Parkplätze im „Wohngebiet Rodenhof“ können nicht genutzt werden, da dort das Anwohnerparkkonzept greift.
Die Eintrittskarte berechtigt am Veranstaltungstag ab vier Stunden vor und bis vier Stunden nach Spielschluss zur Fahrt in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (DB/Vlexx: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) im Verkehrsverbund des SaarVV.
Der Saarbrücker Hauptbahnhof liegt in unmittelbarer Nähe des Ludwigsparkstadions. Bitte plant für den Fußmarsch im Regelfall ca. 15-20 Minuten ein.
Fans mit Stadionverbot:
Es gibt in unmittelbarer Nähe zum Stadion keine Möglichkeit Euch aufzuhalten. Meldet Euch bitte ggf. bei den Ansprechpartnern vor Ort.
Hinweis aus Saarbrücken:
Bei der Betätigung der Feuermelder in den Toilettenanlagen und bei starker Rauchentwicklung in diesen Bereichen, wird durch die Brandmeldeanlage ein Feueralarm ausgelöst. Dadurch schließen automatisch die Rollläden der Versorgungsstation. Die Freigabe zur Wiedereröffnung kann nur durch die Feuerwehr erfolgen, daher wird es auch einen Moment dauern, bis die Versorgung mit Speisen und Getränken erneut aufgenommen werden kann. Dies geschieht nicht mit Absicht oder bösem Wille, sondern obliegt dem Ablaufplan in einem Brandfall.