Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR „meinDynamo“

1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners

  1. Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten ergänzend zu einzelvertraglichen Vereinbarungen für die Nutzung der Dienstleistungen bzw. des Informationsangebotes („meinDynamo“) der SG Dynamo Dresden e. V., Lennéstraße 12, 01069 Dresden (im Folgenden „Dynamo“) mit den Vertragspartnern/ Nutzern.
     
  2. Dynamo bietet Nutzern (Verbrauchern) die Möglichkeit, die Leistungen der Internetplattform zu beanspruchen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Absatz 1 BGB).
     
  3. Diese ANB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Nutzer, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Die jeweils gültigen Fassungen sind im Internet unter der Internetadresse https://dynamo-dresden.de/nutzungsbedingungen bzw. im Nutzerbereich abrufbar.
     
  4. Abweichende Bedingungen des Nutzers sowie Änderungen und Ergänzungen haben nur Gültigkeit, soweit sie von Dynamo schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
     
  5. Dynamo kann die ANB jederzeit ohne Nennung von Gründen auch mit Wirksamkeit für ein bestehendes Vertragsverhältnis ändern. Über Änderungen wird Dynamo den Nutzer 30 Tage vor Inkrafttreten informieren. Die Zustimmung des Nutzers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisgabe der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Dynamo gesondert hinweisen.

    Dynamo kann ihre Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertrags- und/oder Schuldübernahme, Abtretung). Dem Nutzer steht für den Fall der Vertrags- und/oder Schuldübernahme und der Beeinträchtigung seiner Interessen das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

2. Registrierung und Nutzungsrechtsverhältnis

  1. Die Nutzung der Dienste („meinDynamo“) sind kostenfrei. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Nutzer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auf Verlangen kann Dynamo notwendige Legitimationsunterlagen des Nutzers anfordern.
     
  2. Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung der ANB sowie der Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist die Registrierung mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden. Sie kann jederzeit gekündigt werden, sofern in diesem Zeitpunkt keine gesonderten entgeltpflichtigen vertraglichen Leistungen vom Nutzer beauftragt sind oder von Dynamo erbracht werden.
     
  3. Eine Mehrfachregistrierung bzw. eine gewerbliche bzw. geschäftliche Nutzung der Leistungen ist nicht zulässig.
     
  4. Zur Zulassung ist das auf der Website bzw. im Rahmen der App von Dynamo vorhandene Anmeldeformular/ die Anmeldemaske auszufüllen und zu versenden. Die hierfür erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Im Fall der Registrierung muss der Nutzer nach der Eingabe der benötigten Mindestanmeldedaten Anrede, Vor- und Nachname, Geburtstag, Kontaktsprache, Land, E-Mail-Adresse vollständig und wahrheitsgemäß angeben.
     
  5. Mit der Anmeldung hat der Nutzer für den Zugang zum Nutzerbereich („meinDynamo“) ein Passwort zu wählen. Das Passwort sollte aus einer alphanumerischen Kombination aus Zahlen, mindestens einem Sonderzeichen, Groß- und Klein-Buchstaben bestehen sowie insgesamt mindestens 8 Zeichen umfassen. Der Nutzer ist verpflichtet, das Passwort zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
     
  6. Das Nutzungsrechtsverhältnis kommt zustande, wenn Dynamo das Angebot des Nutzers innerhalb von 10 Werktagen vorbehaltlos annimmt oder mit den Erfüllungshandlungen beginnt. Der Nutzer verzichtet in letzterem Fall auf den Zugang der Annahmeerklärung.
     
  7. Der Nutzer erhält nach Aufgabe seines Registrierungsangebotes eine technische Eingangsbestätigung in Textform (mittels E-Mail/ Appnachricht). Diese Eingangsbestätigungsmitteilung stellt noch keine Annahmeerklärung für die Mitgliedschaft dar.
     
  8. Der Nutzer verpflichtet sich, von Dynamo zum Zwecke des Zugangs zu deren Leistungen ggf. erhaltene Passwörter streng geheim zu halten, Dynamo unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist sowie unverzüglich zu ändern oder durch Dynamo ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben. Sollten infolge des Verschuldens des Nutzers Dritte durch Missbrauch der Passwörter (z.B. für Zugangsdaten) Leistungen von Dynamo nutzen bzw. erhalten, haftet der Nutzer unter anderem für daraus erwachsende Schadensersatzansprüche.
     
  9. Dynamo sind unverzüglich alle für die Vertragsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. der Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Nutzers oder der für ihn vertretungsberechtigten Personen sowie bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (insb. Ansprechpartner). Unterlässt der Nutzer die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.
     
  10. Sollte sich herausstellen, dass der Nutzer Dynamo fehlerhafte und/oder unvollständige Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mitgeteilt hat oder trotz deren schriftlicher Anforderung wesentliche Informationen über die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nicht vollumfänglich oder teilweise zugänglich gemacht hat und Dynamo als Folge der mangelhaften Informationsbeschaffung Mehrkosten entstehen, die nicht absehbar waren, ist Dynamo berechtigt die Leistungen auszusetzen und/oder den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
     
  11. Der Nutzer stimmt zu, dass Dynamo mit ihm elektronisch kommunizieren kann (z. B. E-Mail, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von einem mobilen Gerät). Dynamo ist berechtigt mit dem Nutzer auf verschiedene Art und Weise elektronisch zu kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten, In-App Push Nachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation auf der Webseite dynamo-dresden.de oder im Rahmen anderer Messenger Services. Nutzern steht es jederzeit frei Informationskanäle, z.B. Push-Mitteilungen durch Änderung der Benachrichtigungseinstellungen, zu deaktivieren

3. Allgemeine Leistungen von Dynamo

  1. Dynamo stellt den Nutzern den Informationsdienst „meinDynamo“ zur Nutzung zur Verfügung. Soweit Dynamo kostenfreie Leistungen zur Verfügung stellt, hat der Nutzer auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Über die Einstellung der Leistungen wird Dynamo den Nutzer soweit möglich informieren.
     
  2. Die Leistungen werden auf Basis der allgemein anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik zur Verfügung gestellt. Dynamo übernimmt aber keine Gewähr, dass die Leistungen immer sicher oder fehlerfrei arbeiten und stets ohne Verzögerung, Störungen oder Fehler funktionieren.
     
  3. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Leistungen von Dynamo Änderungen aufgrund von technischen Neuentwicklungen sowie möglichen gesetzlichen und/oder behördlichen Neuregelungen unterliegen können. Sie können daher von Dynamo dem jeweiligen technischen Entwicklungsstand angepasst werden. Dies gilt allerdings nur insoweit, als die Erfüllung der Durchführung der vereinbarten Leistungen nicht unzumutbar beeinträchtigt oder unmöglich wird und die Anpassung dem Nutzer unter Berücksichtigung aller Umstände bzw. seiner berechtigten Interessen zumutbar ist.
     
  4. Sind zur Herstellung der Nutzungsbereitschaft von Dynamo Mitwirkungshandlungen des Nutzers erforderlich (beispielhaft die Zusammenstellung, von Inhalten und/oder die Lieferung von Daten), so werden diese Leistungen von Dynamo nicht geschuldet. 
     
  5. Dynamo kann den Zugang zu den Leistungen vorübergehend einstellen oder beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Interoperabilität der Leistungen und/oder datenschutzrechtliche Anforderungen dies erfordern.
     
  6. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Dynamo liegende und von ihr nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt entbinden Dynamo für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Nutzer in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als einen Monat, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dies gilt entsprechend, wenn die genannten Umstände bei einem Subauftragnehmer von Dynamo eintreten.

4. Allgemeine Pflichten/ Obliegenheiten des Nutzers

  1. Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm Dynamo mitgeteilten Daten/ Informationen richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Dynamo - unbenommen von 3.9 und 3.10 - auf entsprechende Anfrage von binnen 14 Tagen ab Zugang die Aktualität erneut zu bestätigen.
     
  2. Der Nutzer verpflichtet sich, Daten von Dynamo zum Zwecke des Zugangs zu ändern oder durch Dynamo ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte hiervon Kenntnis erlangt haben.
     
  3. Der Nutzer darf durch die von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen durch Dynamo veranlassten Maßnahmen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Nicht von der Nutzungsrechtsbefugnis ist insbesondere erfasst
     
    • Verbreitung von recht- bzw. sittenwidrigen Inhalten;
    • öffentliche Vorführung und/oder Anzeige der Leistungen zu kommerziellen Zwecken;
    • Einstellen der Inhalte in andere Portale und sonstige Veröffentlichungen z.B. bei facebook, youtube, instagram, Messangerdienste etc.;
    • Ändern oder Erstellung von sonstigen abgeleiteten Werken der Leistungen und/oder eines Teils;
    • Herunterladen (ausgenommen Site-Caching) eines beliebigen Teils der Leistungen oder darin enthaltenen Information;
    • Reverse Engineering, Dekompilieren oder ein sonstiger Zugriff auf den Leistungen, 
    • Nachahmung bzw. Erstellung von vergleichbaren Leistungen;
    • Nutzung der Leistungen zu einem anderen als den vorgesehenen Zweck.
       
  4. Sofern der Nutzer gegen eine oder mehrere der vorstehenden Verpflichtungen verstößt bzw. Dritte einen solchen Verstoß glaubhaft machen, ist Dynamo berechtigt, die Leistungserbringung unverzüglich zu sperren, solange die Rechtsverletzung bzw. der Streit mit dem Dritten andauern. Der Nutzer ist hierüber - soweit möglich vorab - zu unterrichten. Die Sperre ist entsprechend den technischen Möglichkeiten und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen zu beschränken. Sie darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.

    Setzt der Nutzer den Verstoß trotz Abmahnung bzw. Rüge fort und/oder ist ein Fortsetzen der Vertragsbeziehung für Dynamo nicht mehr zumutbar, kann Dynamo das Nutzungsrechtsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
     
  5. Der Nutzer verpflichtet sich, Dynamo von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund von Verstößen gegen die vorstehenden Bedingungen gegenüber Dynamo geltend gemacht werden. 
     
  6. Es obliegt dem Nutzer, adäquate Datensicherungen durchzuführen und die Drittleistungen/ Inhalte ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten, soweit dies nicht Bestandteil, der von Dynamo zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen ist.
     
  7. Die Leistungen von Dynamo entbinden den Nutzer nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren-Programmen, eine Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, die Datensicherung (es sei denn Dynamo hat diese Leistungen für den Nutzer übernommen) sowie die regelmäßige Änderung von Passwörtern und eine übliche Zugangs- und Zugriffskontrolle.

5. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Nutzer darf die Leistungen von Dynamo für eigene Zwecke nutzen. Dritten darf er die Leistungen der Dynamo nur dann zur Verfügung stellen, wenn Dynamo schriftlich eingewilligt hat.
     
  2. Der Nutzer erwirbt bei einer Bereitstellung von den vertragsgegenständlichen Leistungen keine Eigentumsrechte. 
     
  3. Dynamo ist berechtigt, das von ihr während der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen benutzte oder erworbene Knowhows nach freiem Ermessen im eigenen Interesse oder zugunsten Dritter zu benutzen, soweit dadurch nicht geschäftliche oder finanzielle vertrauliche Informationen bzw. personenbezogene Daten des Nutzers benutzt oder veröffentlicht werden.
     
  4. Dynamo hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Nutzung von Daten, Anwendungen und vertraulichen Informationen des Nutzers. Rechte und Pflichten hieraus unterfallen der ausschließlichen Verantwortung des Nutzers. Er räumt Dynamo jedoch ein räumlich unbeschränktes, lizenzgebührenfreies, nicht ausschließliches, alle Nutzungsarten umfassendes Nutzungsrecht an Daten/ Applikationen und sonstigen Informationen ein, sofern dies notwendig ist, um die Leistungen zu erbringen. 

6. Haftung

  1. Dynamo haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe nur für Schäden des Nutzer durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien sowie zugesicherten Eigenschaften der Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Produkthaftung sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
     
  2. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Dynamo - unbeschadet der in 7.1 genannten Fälle - nur begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
     
  3. Dynamo stellt Leistungen zur Nutzung durch den Nutzer lediglich zur Verfügung und haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die Nutzung dieser (Zweckverfehlung) entstehen. 
     
  4. Im Übrigen ist die Haftung von Dynamo für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Soweit anwendbar, bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt. Soweit die Haftung von Dynamo gegenüber dem Nutzer beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen.

7. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Der Nutzer und Dynamo verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.
     
  2. Dynamo weist den Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Nutzer weiß, dass Dynamo unter Umständen Daten des Nutzers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch Dritte sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr einzusehen. Für die Sicherheit und die Sicherung der gespeicherten Daten ist der Nutzer vollumfänglich verantwortlich, es sei denn Dynamo hat diese Leistungen für den Nutzer übernommen.

8. Laufzeit und -beendigung

  1. Das Nutzungsrechtsverhältnis ist zeitlich unbefristet. Sowohl der Nutzer als auch Dynamo können diese jederzeit ordentlich beenden.
     
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
     
  3. Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen über die Laufzeit hinaus (bspw. Haftungsfreistellungen, -beschränkungen, Urheberrechte, Datenschutz), dann bleiben diese Regelungen auch über die Vertragslaufzeit wirksam. Mit der Vertragsbeendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund - entfallen die gewährten Nutzungsrechte.

9. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen, der Vertragsdokumente ebenso, wie Verzichtserklärungen seitens Dynamo bedürfen der Textform. Sollte Dynamo nicht auf der vollständigen und/oder teilweisen Einhaltung bzw. Erfüllung einer der Bedingungen oder Bestimmungen dieser ANB sowie der ergänzenden Regelungen bestehen, ist dies nicht als Anerkenntnis der Verletzungshandlung bzw. Verzicht auf eine künftige Anwendung der betreffenden Bedingung, Bestimmung, Option, des betreffenden Rechts oder Rechtsbehelfs zu verstehen.
     
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (insbesondere des UN-Kaufrechtes – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG bzw. Kollisionsrechtes). 
     
  3. Dynamo ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.  
     
  4. Die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, auch sofern diese später aufgenommen oder in einem Nachtrag geregelt werden, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bedingung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung wirtschaftlich gewollt ist. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken; in einem solchem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck des vorliegenden Vertrages geregelt worden wäre, wenn die Parteien von der Regelungslücke gewusst hätten; oder sollte eine Bedingung hinsichtlich einer Zeitspanne oder eines festgelegten Verhaltens unwirksam sein.

Stand: 27. April 2022

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