Stadionverbote

DIE STADIONVERBOTSANHÖRUNGSKOMMISSION

Die Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten räumen demjenigen, der ein Stadionverbot erhalten hat, die Möglichkeit ein, zu seinem Stadionverbot Stellung zu beziehen. Aus diesem Grund wurde 2007 von der Geschäftsführung der SG Dynamo Dresden die Stadionverbotsanhörungskommission - kurz „SVAK“ - eingerichtet.

DIE MITGLIEDER DER „SVAK“

  • ein Vertreter des Fanprojekts Dresden e.V.
  • ein Vertreter aus dem Bereich der Jugendhilfe
  • ein/e Fanbeauftragte/r der SG Dynamo Dresden e.V.
  • der Stadionverbotsbeauftragte der SG Dynamo Dresden e.V.

WAS MACHT DIE „SVAK“?

Die „SVAK“ wird von der Geschäftsführung von Dynamo Dresden berufen. Die „SVAK“ gibt den von Dynamo Dresden mit Stadionverbot (SV) belegten Personen auf Antrag die Möglichkeit einer mündlichen Anhörung. Die „SVAK“ berät über die angehörten Fälle und spricht eine Empfehlung für die Geschäftsführung aus (z.B. Aufhebung eines SV; SV auf Bewährung aussetzen, evtl. unter Auflagen; Reduzierung eines SV, evtl. unter Auflagen). Die endgültige Entscheidung liegt jedoch weiter in den Händen der Geschäftsführung.

WAS SOLLTET IHR TUN, WENN IHR EIN STADIONVERBOT ERHALTEN HABT?

  1. Ihr bekommt von der SG Dynamo Dresden einen Brief, in dem Euch die Möglichkeit der Stellungnahme eingeräumt wird oder Euch ein Stadionverbot ausgesprochen wird. Schreibt den Mitgliedern der SVAK, dass Ihr um eine Anhörung bittet. Legt idealerweise schon eine Stellungnahme bei.
     
  2. Der Fanbeauftragte Marek Lange wird dann versuchen, Euren Fall so schnell wie möglich zu bearbeiten und Euch einen Terminvorschlag zur Anhörung zuzuschicken. Bei diesem Termin könnt Ihr vor der Kommission Euren Standpunkt darlegen. Die Kommissionsmitglieder werden gegebenenfalls Nachfragen stellen.
     
  3. Nachdem Ihr Euch geäußert habt, wird sich die Kommission anschließend beratschlagen und eine Empfehlung gegenüber der Geschäftsführung aussprechen. Die Entscheidung, wie in Eurem konkreten Fall verfahren wird, obliegt der Geschäftsführung.
     
  4. Die Entscheidung wird Euch spätestens zwei Wochen nach Anhörung schriftlich zugestellt und ggf. durch weitere Hinweise ergänzt.
     
  5. Personen, die bereits in der Vergangenheit ein von Dynamo Dresden ausgesprochenes Stadionverbot erhalten haben und diesbezüglich noch nicht von der SVAK angehört wurden, können sich mit einem formlosen Antrag auf eine mündliche Anhörung sowie einer Schilderung der Situation jederzeit an uns wenden.

Leitbild

Kontakt

Verein

SG Dynamo Dresden e.V.
Lennéstraße  12
01069 Dresden

Fanbeauftragte

SG Dynamo Dresden e.V.
Lennéstraße  12
01069 Dresden

Fanprojekt

Fanprojekt Dresden e. V.
Löbtauer Straße  17
01067  Dresden
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