Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ransford-Yeboah Königsdörffer aufgrund einer Tätlichkeit im Anschluss an die 0:1-Auswärtsniederlage von Dynamos U19 beim Chemnitzer FC (08.02.) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen einer Tätlichkeit" am Freitag für drei Meisterschaftsspiele der U19 und in diesem Zeitraum auch für alle Partien der Lizenzmannschaft gesperrt.{media-right-nachwuchs-adv}Vorausgegangen war der Aktion ein Vorfall mit einem CFC-Gegenspieler auf dem Weg in die Kabinen des Chemnitzer Sportforums.
Die SGD hat dem Urteil zugestimmt, welches somit rechtskräftig ist.
Neben der Drei-Spiele-Sperre muss Königsdörffer nach Ablauf der selbigen zudem aufgrund seiner fünften gelben Karte ein weiteres U19-Meisterschaftsspiel aussetzen.
Im U19-DFB-Pokal darf der Angreifer dagegen eingesetzt werden. Königsdörffer steht dem U19-Trainerteam um Matthias Müller und Andreas Trautmann im Halbfinale gegen Werder Bremen am 21. März im Heinz-Steyer-Stadion somit zur Verfügung.
Der 19-jährige Angreifer gehört seit der laufenden Saison 2019/20 zum Profikader der SGD.
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