Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 51.050 Euro verurteilt. Diese ergibt sich aus dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in den Drittligapartien gegen Mannheim und Saarbrücken sowie einem Becherwurf im Spiel gegen Wiesbaden.
Beim Auswärtsspiel in Saarbrücken am 14. April 2023 zündeten Fans im Dynamo-Block in der 53. und in der 70. Spielminute laut der DFB-Sicherheitsbeobachtung mindestens 35 Bengalische Fackeln. Hierfür wird der Verein mit einer Strafe in Höhe von 24.500 Euro verurteilt. Zudem fließt in die oben genannte Gesamtsumme eine Strafe von 26.250 Euro, welche der SGD durch das Abbrennen von Rauchkörpern im Fanblock während der Partie gegen Waldhof Mannheim am 22. April 2023 auferlegt wird.
Hinzu kommen 300 Euro Strafgeld für einen Becherwurf aus dem Zuschauerbereich auf das Spielfeld beim Heimspiel gegen Wehen Wiesbaden am 06. Mai 2023.
Die Sportgemeinschaft hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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