Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stefan Kutschke nach seiner Roten Karte im Auswärtsspiel beim SC Preußen Münster mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt. Dynamos Kapitän verpasst damit die Spiele gegen den SC Paderborn (H), Hertha BSC (A) und den 1. FC Nürnberg (H).
In der Nachspielzeit (90.+7) der Partie am Samstag, dem 18. Oktober, traf Kutschke seinen Gegenspieler nach einem zuvor an ihm begangenem Foulspiel an der Wade. Schiedsrichter Tom Bauer wertete das Vergehen als Tätlichkeit und zeigte daraufhin die Rote Karte.
„Das Fehlverhalten von Spieler Kutschke (Tritt in Beine) stellt nach ständiger Rechtsprechung der DFB-Rechtsorgane eine Tätlichkeit gegen den Gegner dar. Der Kontrollausschuss des DFB nimmt zudem noch keine schwerwiegende Sportverfehlung […] an und beschränkt die Sperre auf die Wettbewerbskategorie, in der der Feldverweis erfolgt ist“, heißt es in der Urteilsbegründung des DFB-Kontrollausschusses.
Im Verfahren wurde zugunsten von Stefan Kutschke entschieden, dass der Tritt von geringer Intensität und dem Fehlverhalten eine sportwidrige Handlung des Münsteraner Gegenspielers vorausgegangen war.
Da Stefan Kutschke erst in der Vorsaison aufgrund einer Roten Karte sportgerichtlich in Erscheinung getreten war, „kann die Mindestsperre von zwei Spielen für eine Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung hier nicht mehr beantragt werden“, heißt es in der Urteilsbegründung weiter.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt. Es ist somit rechtskräftig.
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