Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der laufenden Saison bei den Spielen gegen Münster, Großaspach, Würzburg und Erfurt mit einer Geldstrafe von 15.000 Euro belegt. Dies wurde dem Verein am Mittwoch mitgeteilt.In Abstimmung mit dem DFB fließen 50 Prozent bzw. 7.500 Euro der Geldstrafe in verschiedene präventive Maßnahmen. Eine Geldstrafe für das Werfen von Gegenständen konnte von der SG Dynamo Dresden zudem erneut erfolgreich auf den Verursacher umgelegt werden.
„Wenn Täter ermittelt werden, wird der Verein seine Sanktionsmöglichkeiten ausschöpfen und konsequent handeln, um Schaden vom Verein abzuwenden. Dazu zählt auch das Umlegen von Geldstrafen“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Robert Schäfer. „Zudem haben wir gegenüber dem DFB beantragt, einen Teil der Strafe in präventive Maßnahmen hier vor Ort zu investieren. So wird sichergestellt, dass wir durch die Verwendung der Strafzahlung eine direkte Verbesserung für die Fans der SGD beim Heim- und Auswärtsspielen erreichen können. Angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Sportgemeinschaft auch künftig zu stellen hat, schmerzt jede Geldstrafe.“
Geahndet wurden unter anderem das Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien, Sachbeschädigungen, das Werfen von Gegenständen und verschiedene andere Verstöße. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.
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