Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der laufenden Saison bei den Spielen gegen Rostock, Kiel, Magdeburg und Wiesbaden mit einer Geldstrafe von 9.000 Euro belegt. Dies wurde dem Verein am Mittwoch mitgeteilt.„Es ist eine angemessene Gesamtstrafe, die deutlich macht, dass wir am Auftreten unserer Anhängern bei Auswärtsspielen weiter intensiv arbeiten müssen“, erklärte Dynamos Geschäftsführer Robert Schäfer und fügte hinzu: „Trotz der Vorkommnisse gab es in den zurückliegenden Monaten viele gute Beispiele für positives Fanverhalten. Es ist und bleibt wichtig, dass all unsere Anhänger für ihr eigenes Verhalten und für die SGD Verantwortung übernehmen.“
Geahndet wurde ein mehrfach „unsportliches Verhalten“ von Dynamo-Anhängern in den Drittliga-Spielen bei Hansa Rostock am 3. Oktober 2015, bei Holstein Kiel am 24. Oktober 2015, gegen den 1. FC Magdeburg am 31. Oktober 2015 und bei Wehen Wiesbaden am 6. November 2015. Dazu zählten unter anderem das Abbrennen von Pyrotechnik und Fanutensilien, Sachbeschädigungen und verschiedene andere Verstöße.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil am Mittwoch zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.
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