Am Samstag, dem 11. November 2017, steht die Ordentliche Mitgliederversammlung der SG Dynamo Dresden e.V. an. Die Veranstaltung findet erstmals in der neuen „BallsportArena Dresden“ (Weißeritzstraße 4, 01067 Dresden) statt. Auf der diesjährigen Ordentlichen Mitgliederversammlung, dem obersten Vereinsorgan der SG Dynamo Dresden, stehen turnusgemäß die Wahlen für die Besetzung des Jugend- und Ehrenrates sowie des Präsidiums auf der Tagesordnung.Im vierten und letzten Teil der Gremien-Serie werden die Aufgaben und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates beleuchtet, welcher erst wieder im Jahr 2019 gewählt.
Der Aufsichtsrat der SG Dynamo Dresden e.V. besteht aus mindestens sechs und höchstens neun ehrenamtlichen Mitgliedern. Diese wählen selbstständig aus ihrer Mitte den Vorsitzenden, den Stellvertreter und den Schriftführer.
Er ist zuständig für die Bestellung, Überwachung und Abberufung der Geschäftsführung. In dieser Rolle kann der Aufsichtsrat den Abschluss von Rechtsgeschäften der Geschäftsführung von seiner Einwilligung abhängig machen.
„In der Vergangenheit des Vereins haben wir alle gemerkt, wie wichtig eine gut funktionierende Geschäftsführung ist. Wenn diese gute Arbeit leistet, läuft es in allen Bereichen des Vereins gut. Wir als Aufsichtsrat überwachen deren Arbeit und fungieren in dieser Rolle als Kontrollgremium und Vertretung des Vereins gegenüber der Geschäftsführung“, erklärte Jens Heinig, Aufsichtsratsvorsitzender der SG Dynamo Dresden e.V.
Vor jedem Geschäftsjahr (1. Juli bis 30. Juni) beschließt der Aufsichtsrat den Finanzplan, der von der Geschäftsführung vorzulegen ist. Die Aufsichtsratsmitglieder haften persönlich dem Verein gegenüber für jeden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden.
Die Sitzungen des Aufsichtsrates sind vertraulich und werden vom Vorsitzenden nach dessen Ermessen einberufen. Sie werden außerdem einberufen, wenn ein anderes Organ einen begründeten Antrag stellt oder mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates dies fordern. Der Ehrenrat, das Präsidium und der Jugendrat besitzen ein dauerndes Teilnahmerecht an allen Aufsichtsratssitzungen. Das Stimmrecht im Aufsichtsrat gehört jedoch ausschließlich den Aufsichtsratsmitgliedern.
Bewerber für den Aufsichtsrat müssen der SG Dynamo Dresden e.V. mindestens die letzten 24 Monate ununterbrochen angehört haben. Trifft diese Voraussetzung nicht zu, darf der Bewerber nur dann zur Wahl zugelassen werden, wenn er mindestens 24 schriftliche Befürwortungen von Mitgliedern der SGD vorlegen kann.
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