Am Donnerstag hat das DFB-Bundesgericht unter Vorsitz von Goetz Eilers den Pokalausschluss der SG Dynamo Dresden für die Saison 2013/14 bestätigt. Damit wurde die von Dynamo Dresden eingelegte Berufung gegen das Urteil vom 10. Dezember 2012 zurückgewiesen.
Der vorsitzende Richter Goetz Eilers begründete den Entschluss mit der ständigen Rechtsprechung des DFB, von der man nicht abweichen wolle. „Verein und Fans bilden eine Einheit. Das Gericht teilt nicht die Auffassung, dass den Verein kein Verschulden für das Verhalten bestimmter Anhänger trifft.“ Die Veranstaltungshoheit der Verbände müsse geschützt werden, so Eilers, weshalb den Vereinen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Anhänger ungeschmälert übertragen werden müsse. Es liege deshalb an den Vereinen, den Nachweis zu führen, dass keine ihrer Anhänger in Ausschreitungen und andere gewalttätige Handlungen verwickelt waren. Eine wesentliche Rolle in der Urteilsfindung habe die Vorbestrafung der SG Dynamo Dresden gespielt. „Die Alternative wäre es, nichts zu tun“, fasste Eilers den Standpunkt des DFB-Bundesgerichts zusammen.
Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller äußerte sich enttäuscht zu dem Urteilsspruch: „Streng genommen sind wir nicht wirklich überrascht über den Ausgang des Verfahrens. Das Urteil liegt im Rahmen der bisherigen Rechtsprechung der DFB-Sportgerichtsbarkeit. Ich halte es jedoch für ein Fehlurteil. Wir sind darüber enttäuscht und nehmen das jetzt mit nach Hause, um unser weiteres Vorgehen mit den Gremien und den Fans zu besprechen. Uns bleibt innerhalb der Verbandsgerichtsbarkeit noch ein weiterer Schritt, um das Thema vor dem Ständigen Schiedsgericht erneut aufzurollen. Wir hoffen ungeachtet dessen, dass wir mit unseren Bemühungen, die heute leider nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, Erfolg haben werden und dass Dynamo Dresden in Zukunft für Fair-Play auf dem Platz, im Stadion und außerhalb des Stadions stehen wird.“
Bei der knapp sechseinhalbstündigen Verhandlung im Sepp-Herberger-Saal der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main wurde die SG Dynamo Dresden durch Rechtsanwalt Jörg Heyer und Geschäftsführer Christian Müller vertreten. Die Vorkommnisse von Hannover wurden noch einmal umfassend aufgearbeitet. Dazu kamen Zeugen aller beteiligten Parteien zu Wort.
In seinem abschließenden Plädoyer hatte sich Jörg Heyer für die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils ausgesprochen: „Die Verbandsautonomie stößt in dem vorliegenden Fall an ihre Grenzen, weil sie dem verfassungsmäßigen Grundsatz der verschuldensabhängigen Haftung widerspricht. Dynamo Dresden bestreitet keinesfalls die Legitimität des verfolgten Zieles. Ernsthafte Zweifel haben wir allerdings an der praktischen Zweckmäßigkeit der daraus abgeleiteten Sanktionen. Wir vertreten außerdem die Auffassung, dass die gegen Dynamo Dresden verhängte Strafe weder erforderlich noch verhältnismäßig ist, weil andere Mittel existieren, deren Wirksamkeit wir höher einschätzen. Der DFB sollte die Vereine zu weiter verstärkten Anstrengungen bei Prävention, Dialog mit den Fans und der Verfolgung von Straftätern anhalten und ihnen nicht durch Bestrafung ohne Verschulden die Mittel dazu nehmen.“
DFB-Chefankläger Anton Nachreiner hatte die Abweisung der Berufung oder alternativ die Verhängung von zwei Geisterspielen in der 2. Bundesliga beantragt. Er sieht die Vereine „in einer Einheit mit ihren Anhängern“, die sich seines Erachtens nicht aufkündigen lässt. Zudem forderte Nachreiner – schon zu Beginn der Verhandlung –, die Vorfälle beim Auswärtsspiel der SGD in Kaiserslautern am 8. Februar bei der Urteilsfindung strafverschärfend mit einzubeziehen.
Die Verantwortlichen der SG Dynamo Dresden werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit den Gremien und Fanvertretern des Verein darüber beraten, ob sie dem Urteil zustimmen, oder das Ständige Schiedsgericht anrufen. Dort wäre dann die letzte Instanz innerhalb der Gerichtsbarkeit des Deutschen Fußball-Bundes erreicht, nach der dem Verein nur noch der Gang vor ein Zivilgericht bliebe.
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