Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Freitag, dem 10. Januar 2023, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 20.000 Euro belegt.
Damit wurde zum einen die Zerstörung von Sanitäranlagen sowie das Abtreten von Platzmarkierungen im Gästebereich während des Drittligaspiels beim FC Erzgebirge am 28. August 2022 geahndet. Letztere wurden als Wurfgeschosse verwendet, wobei eine Person am Kopf getroffen und verletzt wurde.
Zum anderen beinhaltet die Strafe auch die Vorkommnisse rund um das Drittligaspiel bei der Spielvereinigung Bayreuth am 1. Oktober 2022, wo in der ersten Halbzeit ebenfalls Keramikteile der Sanitäreinrichtungen im Gästebereich zertrümmert sowie darüber hinaus Handtücher und Papier in Brand gesteckt wurden.
Außerdem kam es zu tätlichen Angriffen von Dresdner Anhängern auf Mitarbeiter des Ordnungsdienstes, der Polizei und des Gastronomiebereichs. Im Zuge dessen wurde ein Stadiontor aufgebrochen und das Inventar eines Imbissstandes als Wurfgeschosse gegen die Polizeikräfte verwendet, wobei mehrere Personen verletzt wurden. Den entstandenen Sachschaden hat der Verein im Anschluss beglichen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Freitag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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