Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Dienstag, dem 2. Mai 2023, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 26.940 Euro belegt.
Damit wurde das Zünden von drei Rauchtöpfen und vier Bengalischen Fackeln sowie das Abschießen pyrotechnischer Erzeugnisse aus vier Feuerwerksbatterien in der 20. Spielminute des Drittligaspiels beim TSV 1860 München am 30. Januar 2023 geahndet. Die Partie im Stadion an der Grünwalder Straße war aufgrund der Vorkommnisse für eine Minute unterbrochen worden.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Mittwoch zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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