Urteil
15. Dezember 2014 // 15.05 Uhr

DFB-Sportgericht: Zuschauer-Vollausschluss gegen Erfurt

„Dieses Urteil ist gerecht, trifft aber den Verein sehr hart!“


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden nach den Vorfällen beim Auswärtsspiel in Rostock zu einem Heimspiel unter Zuschauer-Vollausschluss verurteilt. Das Heimspiel gegen den FC Rot-Weiß Erfurt am 7. Februar 2015 wird somit ohne Zuschauer stattfinden. Dies teilte der DFB dem Verein am Montag mit. Für die Bemessung des Strafmaßes waren sowohl die Vorfälle während des Rostock-Spiels als auch der Verstoß gegen die nach dem Bielefeld-Spiel (11.05.2014) noch laufende Bewährungsauflage maßgeblich. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil am Montag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

„Dieses Urteil ist gerecht, trifft aber den Verein, seine Mitglieder und alle Fans der SGD sehr hart. Nach den schwerwiegenden Verfehlungen der Täter von Rostock musste mit einem solchen Strafmaß gerechnet werden“, sagte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Robert Schäfer. „Die SG Dynamo Dresden als Gemeinschaft übernimmt mit diesem Urteil die Verantwortung für die Taten von einzelnen Straftätern und muss als Drittligist nun einen wirtschaftlichen Schaden im sechsstelligen Bereich tragen. Wir haben bereits viel Unterstützung bei der Ermittlung der Täter erfahren und werden nicht nachlassen, bis die Verantwortlichen ermittelt und durch Regressforderungen zur Verantwortung gezogen wurden. Gleichzeitig werden wir den Dialog gemeinsam mit unseren Fans kontinuierlich fortsetzen, um schützenswerte Fankultur zu bewahren und deutlich von Straftaten abzugrenzen.“

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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