Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dynamo Dresden wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 300.000 Euro verurteilt. Davon kann der Verein bis zu 100.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.
Jürgen Wehlend, Geschäftsführer der SG Dynamo Dresden, sagt: „Dieses Urteil trifft uns in einer – auch durch den sportlichen Zweitliga-Abstieg – ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeit sehr, sehr hart. Es stellt einen tiefen Einschnitt für uns dar. In der dreistündigen Verhandlung konnte verhindert werden, dass der K-Block gesperrt wird – dies wäre aus unserer Sicht das falsche Zeichen. Umso wichtiger ist es, dass wir die interne Aufarbeitung und den engen Dialog mit allen beteiligten Parteien fortsetzen, um das notwendige Umdenken zu erreichen. Den vielen Worten müssen jetzt Taten folgen.“
Geahndet wurden damit die Zuschauervorkommnisse während des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 1. April 2022 und der beiden Relegationsspiele gegen den 1. FC Kaiserslautern am 20. Mai 2022 und am 24. Mai 2022.
Die SG Dynamo Dresden wartet nun die schriftliche Zustellung des Urteils ab und hat eine Woche Zeit, dem Urteil zuzustimmen oder Einspruch einzulegen.
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