Dynamos Geschäftsführung und die Verantwortlichen des Deutschen Fußball-Bundes haben sich in den vergangenen Tagen auf eine nochmalige Fristverlängerung für einen möglichen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs zum Pokalausschluss bis nunmehr 30. November 2013 geeinigt.
Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat am 14. Mai 2013 die Schiedsklage von Dynamo Dresden gegen den vom DFB-Sportgericht verhängten und vom DFB-Bundesgericht bestätigten Ausschluss aus dem DFB-Pokal abgewiesen. Somit hat die SG Dynamo Dresden nun innerhalb der abermals verlängerten Frist die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt/M. Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs zu stellen.
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