Die SG Dynamo Dresden hat vor dem Bundesgericht des DFB eine Aufhebung des Ausschlusses aus dem DFB-Vereinspokals erwirkt. Wie erwartet wurde der Verein aber für die Vorkommnisse beim DFB-Pokal-Spiel bei Borussia Dortmund mit einer harten Strafe belegt, die der Verein bereits akzeptiert hat. Dynamo wird in der nächsten Saison im DFB-Pokal starten, allerdings mit einem zweifachen Zuschauerausschluss und einer Geldstrafe belangt: So wird das Heimspiel gegen den FC Ingolstadt unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, zudem darf Dynamo keine Fans zum Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt im März mitnehmen. Der Verein wird zudem eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro an den DFB zahlen, die für einen fußballbezogenen sozialen Zweck verwandt wird. Nicht zuletzt werden alle offenen Sportgerichtsverfahren gegen Dynamo Dresden mit diesem Urteil eingestellt.
In seiner Urteilsbegründung attestierte Richter Götz Eilers dem Verein und seinen Verantwortlichen, dass er nach den Vorfällen erfolgversprechende Maßnahmen eingeleitet habe. Zudem wurde im Verlauf der insgesamt siebenstündigen Verhandlung deutlich, dass Dynamo am Spieltag und in der Vorbereitung auf Dortmund jederzeit professionell und angemessen agierte.
"Auch wenn wir erneut ein sehr hartes Urteil hinnehmen müssen, werten wir die Abmilderung und das damit verbundene Zeichen als Erfolg", sagte Präsident Andreas Ritter, der den Verein im Verhandlungssaal neben Anwalt Christoph Schickhardt und Interimsgeschäftsführer Stefan Henke vertrat. "Wir konnten im Verlauf des Verfahrens Argumente vortragen, die gezeigt haben, dass das erste Urteil zu hart war. Vielleicht gelingt es uns mit Unterstützung unserer kreativen Fans, die finanziellen Belastungen der Strafe mit originellen Ideen noch etwas zu mindern. Wir brauchen in jedem Fall auch weiterhin die Unterstützung unseres treuen Anhangs, um zu verhindern, dass uns in Zukunft eine kleine Minderheit noch mal derart drastisch schadet.“
Für die SG Dynamo Dresden ist die Auswertung der Vorkommnisse vom Dortmund-Spiel noch nicht abgeschlossen, der Verein wird intensiv darauf hinwirken, die Vorfälle strafrechtlich mit aller Konsequenz aufzuarbeiten und identifizierte Täter für die Strafe haftbar zu machen.
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