Ehrenratsbeschluss außer Vollzug gesetzt
Thomas Blümel nach einstweiliger Verfügung wieder im Amt
Die Sportgemeinschaft hat nach Eingang einer einstweiligen Verfügung des Landegerichts Dresden den Beschluss des Ehrenrates aus dem Verfahren ERV 12/2025 gegen Aufsichtsrat Thomas Blümel außer Vollzug gesetzt.
Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit dieses Beschlusses werden Thomas Blümel die mitgliedschaftlichen Rechte uneingeschränkt belassen, insbesondere sein Amt als Aufsichtsratsmitglied, sein aktives und passives Wahlrecht, sein Stimm-, Antrags- und Rederecht sowie sein Recht zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Über mögliche rechtliche Schritte im Verfahren informiert die SGD nach erfolgter Prüfung.
