Einzelrichter-Urteil für Hertha-Spiel
SGD geht vor vollbesetztes Sportgericht
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel gegen Hertha BSC am Samstag, dem 4. April 2026 zu einer Geldstrafe sowie einem teilweisen Zuschauerausschluss verurteilt.
Dem Urteil nach beträgt die Geldstrafe insgesamt 91.200 Euro, wobei der Verein bis zu 30.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann. Darüber hinaus sollen die auf die Rechtskraft folgenden zwei Heimspiele mit einem Zuschauer-Teilausschluss betreffend für die Blöcke K1 bis K5 im Rudolf-Harbig-Stadion ausgetragen werden. Das zweite Spiel wurde hierbei zur Bewährung bis 30. Juni 2027 ausgesetzt.
Die SGD nimmt das Einzelrichterurteil zur Kenntnis, wird dieses in der Sache jedoch nicht akzeptieren, sondern fristgemäß Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen, damit der Fall vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt verhandelt wird.
Stephan Zimmermann, Geschäftsführer der SGD: „Da das aktuelle Urteil ausschließlich auf Grundlage einer Einzelrichterentscheidung im schriftlichen Verfahren beruht, werden wir Einspruch einlegen, um vor dem vollbesetzten Sportgericht in einer mündlichen Verhandlung Gehör zu finden. Gerade mit Blick auf einen Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe sehen wir das dringende Bedürfnis, unsere Argumentationen und Präventivmaßnahmen persönlich zu präsentieren.“
Aufgrund des laufenden Verfahrens sieht der Verein bis zur rechtskräftigen Entscheidung von weiteren Stellungnahmen ab.
