Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat am 14. Mai 2013 die Schiedsklage von Dynamo Dresden gegen den vom Sport- und Bundesgericht verhängten Ausschluss aus dem DFB-Pokal abgewiesen. Innerhalb einer bereits bis zum 30. September verlängerten Frist hat die SGD die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt/M. Antrag auf Aufhebung dieses Schiedsspruchs zu erheben. In den letzten Tagen haben sich SGD und DFB darauf verständigt, die entsprechende Frist einvernehmlich bis zum 31. Oktober 2013 zu verlängern.
„Mit der Fristverlängerung haben wir jetzt Zeit für Gespräche innerhalb des Vereins und mit dem DFB und für eine nochmalige Prüfung unserer Position“, sagt SGD-Geschäftsführer Christian Müller. „Unser wichtigstes Ziel besteht darin, die aus der bisherigen Praxis resultierende existenzbedrohende Situation für unseren Verein abzuwenden und die drastische Spirale der Strafen zu durchbrechen.“
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