Thomas Blümel aus Aufsichtsrat enthoben
Ehrenrat entbindet 61-Jährigen von Aufgaben
Der Ehrenrat der SG Dynamo Dresden hat im Ehrenratsverfahren ERV 12/2025 gegen Aufsichtsrat Thomas Blümel einen Beschluss gefasst.
Demnach wird der 61-Jährige mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Legislaturperiode des Aufsichtsrates von seinem Amt als Aufsichtsrat enthoben. Darüber hinaus wird Blümel, ebenfalls bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Aufsichtsrates, als Mitglied der SGD befristet ausgeschlossen.
Der Beschluss erfolgte im Ergebnis umfangreichen rechtlichen Gehörs durch die Antragsgegner und Antragsteller sowie Zeugenvernahmen geladener Zeugen in zwei mündlichen Verhandlungen. Darüber hinaus wurde, wie in der Geschäftsordnung des Ehrenrates verankert, der Aufsichtsrat als betroffenes Gremium der SG Dynamo Dresden in das Verfahren eingebunden. Als Beschlussgrundlage liegt ein Verstoß gegen die Sorgfalt und Treuepflicht vor.
Nach Satzung der Sportgemeinschaft sind die Entscheidungen des Ehrenrates endgültig. Bei einer Änderung der Sach- oder Rechtslage kann die Wiederaufnahme eines Verfahrens beantragt werden. Eine mögliche Nachfolgeregelung wird durch das Präsidium geprüft.
„Wir haben den Beschluss des Ehrenrates erhalten und zur Kenntnis genommen. Ungeachtet dessen bleibt der Aufsichtsrat, bis zur abgeschlossenen Prüfung einer Nachfolge durch das Präsidium, weiterhin vollumfänglich handlungsfähig“, sagt Michael Ziegenbalg, Aufsichtsratsvorsitzender der SGD.
