Dynamo-Karte
22. September 2017 // 14.35 Uhr

Dynamo-Karte: Forderungsanmeldung für Restguthaben möglich

Das Bezahlen von Speisen und Getränken an den Kiosken und Cateringständen ist in der laufenden Saison im DDV-Stadion ausschließlich mit Bargeld möglich. (Foto: Steffen Kuttner)

Sammelforderungsanmeldung bis 14.10. | Einzelforderungsanmeldung bis 20.10.


Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren gegen die hattrick payments GmbH, Anbieter des bargeldlosen Bezahlsystems im DDV-Stadion, eröffnet. Damit haben Inhaber einer Dynamo-Karte grundsätzlich die Möglichkeit, eine Forderungsanmeldung über das auf der Karte verbliebene Restguthaben zu stellen.

Gemeinsam mit der Stadion Dresden Projektgesellschaft hat die SG Dynamo Dresden zwei Wege erarbeitet, auf denen die Forderungsanmeldung geschehen kann.

Sammelforderungsanmeldung

  • anwaltliche Vertretung durch Kanzlei Dr. Rasel, Dr. Heidrich & Kollegen
  • bei der Forderungsanmeldung entstehen keine Kosten
  • das Formular „Sammelforderungsanmeldung“ vollständig ausfüllen (Formular hier herunterladen oder ab sofort bis 14.10.2017 täglich 8-20 Uhr im Foyer des DDV-Stadion abholen)
  • bitte Kreuz im gelben Kasten am Ende des Formulars setzen!
  • Formular im Original (!) in separat gekennzeichneten Briefkasten am Haupteingang des DDV-Stadions einwerfen oder per Post an:

DDV-Stadion / Dynamokarte

Lennéstraße 12

01069 Dresden

  • Abgabe der Sammelforderungsanmeldung ab 21.09. bis 14.10.2017 (bei Postversand ist Posteingangsdatum ausschlaggebend)
  • Versand per E-Mail nicht rechtswirksam!

Einzelforderungsanmeldung

  • Forderungsanmeldung direkt an den Insolvenzverwalter
  • das Formular „Einzelforderungsanmeldung“ vollständig ausfüllen (Formular hier herunterladen)
  • Formular im Original (!) per Post an:

RA Dr. Sven-Holger Undritz

Valentinskamp 70

EMPORIO

20355 Hamburg

  • Abgabe der Einzelforderungsanmeldung bis 20.10.2017 (Posteingangsdatum ausschlaggebend)
  • Versand per E-Mail nicht rechtswirksam!

Information zum Guthaben der Dynamo-Karte

Die Angabe über die Höhe des Kartenguthabens ist sowohl für die Sammel- als auch für die Einzelforderungsanmeldung notwendig! Sollte dem Karteninhaber das verbliebene Guthaben nicht bekannt sein, kann dieses wie folgt in Erfahrung gebracht werden:

Telefonische Auskunft

  • ab sofort bis 20.10.2017
  • täglich 8-20 Uhr
  • +49 (0)351 250 88 313
  • Bitte halten Sie hierfür Ihre Kartennummer bereit!
  • Nicht an Heimspieltagen möglich!

Abfrage per E-Mail

Abfrage vor Ort im DDV-Stadion

  • ab sofort bis 20.10.2017
  • täglich 8-20 Uhr
  • Im Foyer des DDV-Stadion befindet sich ein Automat, über den Sie Ihr Kartenguthaben selbstständig abfragen können. Das Mitführen der Dynamo-Bezahlkarte ist hierfür erforderlich.
  • Nicht an Heimspieltagen möglich!

Forderungsanmeldung zum Heimspiel gegen Ingolstadt

Sowohl Einzel- als auch Sammelforderungsanmeldung sind zum Heimspiel gegen Ingolstadt am 14.10. im gesamten Stadionumlauf an ausgewiesenen Servicepunkten möglich. Die SG Dynamo Dresden empfiehlt jedoch, die oben beschriebenen Wege bereits vorher zu nutzen, um lange Wartezeiten am Spieltag und ggf. das Verstreichen der Frist für die Sammelforderungsanmeldung zu vermeiden!

Abschließender Hinweis

Sollten die Forderungsanmeldungen von Karteninhabern nicht zur Rückerstattung des Guthabens bzw. lediglich zu einer anteiligen Rückerstattung führen, werden SG Dynamo Dresden und Dresden Stadion Projektgesellschaft gemeinsam nach Kompensationsmöglichkeiten suchen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dazu erst dann genauere Angaben gemacht werden können, wenn Klarheit über die Gesamtheit der Forderungsanmeldungen sowie das vorhandene Vermögen besteht.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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