Am Samstag, dem 17. Mai, empfängt die SG Dynamo Dresden die SpVgg Unterhaching zum letzten Heimspiel der Saison. Das Spiel ist bereits seit Wochen restlos ausverkauft. Die Nachfrage nach Tickets für die Heimspiele ist ohnehin sehr groß – in der aktuellen Saison darf sich die SGD über durchschnittlich 28.899 Besucher freuen. Leider nutzen Kriminelle diese Situation vermehrt aus. Deshalb warnt die Sportgemeinschaft eindringlich vor dem Kauf von Tickets über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen.
Immer häufiger werden der SGD Fälle gemeldet, in denen Fans gefälschte und/oder maßlos überteuerte Eintrittskarten erworben haben – insbesondere über Portale wie kleinanzeigen.de oder nicht autorisierte Online-Marktplätze. Für das bevorstehende Heimspiel-Finale gegen Unterhaching sind bereits dutzende Betrugsfälle bekannt geworden.
Seit Jahresbeginn arbeitet die Sportgemeinschaft daher mit der Rechtsanwaltskanzlei LDM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (LDM ai) zusammen. Hintergrund der Zusammenarbeit ist die Verfolgung aktiver Verstöße bei der Weitergabe von Eintrittskarten zu Wucherpreisen, unter anderem bei Plattformen wie kleinanzeigen.de. Jeder einzelne weitergegebene Fall wird von Mitarbeitern der SGD noch einmal persönlich geprüft, ehe es zu einer möglichen Rechtsverfolgung durch unsere Anwaltskanzlei kommt.
Wer sich mit dem Weiterverkauf von Eintrittskarten auf Kosten anderer Fans bereichern will, agiert gegen die Werte der Sportgemeinschaft und hat entsprechende Konsequenzen zu erwarten. Wir untersagen deutlich den Weiterverkauf von Eintrittskarten über Auktions- oder andere Verkaufsplattformen.
Prinzipiell verstößt jeder, der Plattformen wie kleinanzeigen.de nutzt, gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen, die beim Kartenkauf akzeptiert wurden. Auf Grundlage unserer Ticket-AGB sind die Tickets mit Blick auf die Sicherstellung der Stadionsicherheit, der Fantrennung und der Aufrechterhaltung des sozialen Preisgefüges käufergebunden. Die Tickets dürfen daher weder gewerblich noch kommerziell über nicht autorisierte Verkaufsplattfomen (eBay, kleinanzeigen.de, Viagogo) weitergegeben werden. Der Zweiterwerber erwirbt im Verstoßfall kein Besuchsrecht und muss mit einer Ticketsperre am Spieltag rechnen. Jede Ticketweitergabe, die gegen die Bedingungen verstößt, ist daher untersagt und wird rechtlich über die Anwaltskanzlei verfolgt. Die fällige Vertragsstrafe kann je nach Härtefall variieren.
Wer als Jahreskarteninhaber bei einem Spiel verhindert ist oder im Krankheitsfall eine Tageskarte nicht nutzen kann, kann auf den vereinsinternen Zweitmarkt zurückgreifen, sobald dieser geöffnet ist und die Eintrittskarte im Ticket-Onlineshop oder an der Bestell-Hotline erworben wurde. Ausführliche Informationen zum Zweitmarkt können hier nachgelesen werden. Die über den Zweitmarkt eingestellten Plätze werden automatisch im Onlineshop eingestellt und können dort mit der Sicherheit der Gültigkeit und zu einem fairen Preis erworben werden.
Wir warnen ausdrücklich davor, Eintrittskarten überteuert weiterzuverkaufen oder auf diesem Weg selbst zu erwerben: In diesem Fall könnte eine Karte bereits storniert und damit ungültig sein. Wer bereits über eine nicht autorisierte Plattform ein Ticket gekauft hat, kann sich zur Überprüfung per E-Mail an den Ticket-Service der SGD wenden.
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