Verein
06. Dezember 2022 // 14.10 Uhr

1.850 Euro Geldstrafe für unsportliches Verhalten

DFB-Sportgericht verurteilt SGD für Bengalo und Wurfgegenstände aus Heimbereich im Ingolstadt-Spiel


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.850 Euro belegt.

Im Drittliga-Heimspiel gegen den FC Ingolstadt am 17. September 2022 wurde zu Beginn der zweiten Halbzeit ein Bengalisches Feuer abgebrannt. Außerdem wurden während des Spiels fünf Gegenstände aus dem Dresdner Zuschauerbereich auf das Spielfeld geworfen.

Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, dieses ist somit rechtskräftig.


 

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