Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat gegenüber der SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der abgelaufenen Saison beim Auswärtsspiel in Dortmund sowie beim Heimspiel gegen Rostock eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5.000 Euro ausgesprochen. Dies wurde dem Verein am Donnerstag mitgeteilt.
Berücksichtigt wurden der wiederholte Einsatz von Pyrotechnik und das Zünden eines Knallkörpers im Gästeblock in Dortmund sowie verschiedene Verstöße beim Heimspiel gegen Rostock.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil am Donnerstag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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