Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe von 1.100 Euro belegt.
In der 45. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 7. April 2019 warf ein Dresdner Zuschauer ein Feuerzeug auf das Spielfeld.
Zudem zündete in der 65. Minute ein Zuschauer des Heimteams einen Böller.
Die SGD hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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