Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden aufgrund der Vorfälle in der laufenden Saison bei den Spielen gegen Rot-Weiß Erfurt und die Stuttgarter Kickers mit einer Geldstrafe von 6.500 Euro belegt. Dies wurde dem Verein am Montag mitgeteilt.
Geahndet wurde ein zweifaches „unsportliches Verhalten“ von Dynamo-Anhängern: Zu Beginn des Drittliga-Spiels gegen Rot-Weiß Erfurt am 13. August 2015 wurde im Dresdner Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet, wodurch es zu entsprechender Rauchentwicklung kam. In der 16. Minute des Drittliga-Spiels bei den Stuttgarter Kickers am 23. September 2015 wurden im Dresdner Zuschauerblock pyrotechnische Erzeugnisse gezündet, woraufhin das Spiel in der 67. Minute für zwei Minuten unterbrochen wurde.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil am Montag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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