Das DFB-Sportgericht verurteilt die SG Dynamo Dresden wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger zu einer Gesamtgeldstrafe von 20.000 Euro.Folgendes Fehlverhalten fließt in die Strafe ein:
Der SG Dynamo Dresden wird nachgelassen, bis zu 6.000 Euro der Gesamtgeldstrafe für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.
Die SGD hat dem Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses am Montag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.
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