Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag, dem 24. Oktober 2018, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in zwei Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 23.500 Euro verurteilt.In die Strafe sind Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel am 18. August 2018 in Lotte gegen den SV Rödinghausen sowie beim Zweitliga-Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 26. August 2018 eingeflossen.
20.000 Euro der Strafe entfallen auf das unerlaubte Öffnen eines Tores sowie das Betreten des Innenraums durch Zuschauer aus dem Gästeblock beim DFB-Pokalspiel in Lotte.
Für das Werfen von Gegenständen in den Innenraum beim Heimspiel gegen Heidenheim hat das Sportgericht die SGD mit einer Strafe von 3.500 Euro belegt. Ein Werfer konnte im Anschluss an die Vorkommnisse festgestellt werden. Die Sportgemeinschaft wird die Strafe auf die identifizierte Person umlegen.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Donnerstag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.
Chrome | Firefox | Edge |
Google Chrome
|
Mozilla Firefox
|
MS Edge
|
|
|