Die SG Dynamo Dresden wird fristwahrend Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 einlegen. Nach Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Sportgemeinschaft eine schriftliche Begründung für das Berufungsverfahren vor dem DFB-Bundesgericht einreichen.„Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz sprach in seiner Begründung im Hinblick auf das Verhalten von Teilen der Anhänger von einer ungünstigen Prognose für unseren Verein. Diese Einschätzung teilen wir nicht, weil sie die professionelle, nachhaltige, anhaltende und erfolgreiche Arbeit in den Bereichen Fanarbeit, Sicherheit und Prävention, die uns auch von DFB-Verantwortlichen regelmäßig bestätigt wird, unberücksichtigt lässt. Vielmehr sind das Urteil und seine Begründung aus unserer Sicht eine Kapitulation vor bestehenden Problemen, die wir so nicht hinnehmen wollen“, erklärte Dynamos Präsident Andreas Ritter.
„Wir sind fest davon überzeugt, dass das Urteil des DFB-Sportgerichtes nicht verhältnismäßig ist, und deshalb auch im Hinblick auf die Zukunft keine präventive Wirkung entfalten kann. Wir beobachten, wie das Bestreben, Solidarisierungseffekte in der Fanszene aufzubrechen, durch solche Urteile konterkariert wird. Herr Lorenz hat in seiner Urteilsbegründung ein absolut gewaltfreies Risikospiel gegen Leipzig bestätigt, dieser wichtige Fakt hatte aber offenbar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes. Das ist für uns absolut inakzeptabel. Unserem Verein würde bei dieser Strafe ein finanzieller Schaden in sechststelliger Höhe entstehen. Das unverhältnismäßig hohe Strafmaß wirft uns in der Arbeit, die Dynamo Dresden seit Jahren leistet, zurück. Deshalb werden wir Berufung gegen das Urteil einlegen“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Montag, dem 07.11.2016, in mündlicher Verhandlung wegen sechs Fällen von unsportlichem Verhalten ihrer Zuschauer nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe von 60.000 Euro verurteilt. Darüber hinaus widerrief das Sportgericht die bis zum 30. April 2017 laufende Strafaussetzung zur Bewährung aus dem letzten Urteil gegen Dynamo Dresden vom 15. Juli 2016, in dem der Zuschauer-Teilausschluss angeordnet war.
Die SGD muss somit ein Zweitliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dabei müssen die Blöcke K1 bis K5 geschlossen bleiben, was 9.055 Stehplätze betrifft.
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