Verein
27. Juli 2017 // 12.21 Uhr

Mitgliederversammlung beschließt neue Regeln für Vereinsmitgliedschaft

Änderung der Satzung und der Beitragsordnung | Frühere Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages am 2. Mai


Liebe Vereinsmitglieder,

die Ordentliche Mitgliederversammlung der SG Dynamo Dresden hat am 16. November 2013 verschiedene Änderungen der <media 8191 _blank external-link-new-window "Satzung der SG Dynamo Dresden">Satzung</media> und der <media 8190 _blank external-link-new-window "Beitrags- und Ehrenordnung der SG Dynamo Dresden">Beitrags- und Ehrenordnung</media> beschlossen. Diese Änderungen betreffen zum Teil auch die Vereinsmitgliedschaften und sind nach ihrer Eintragung ins Vereinsregister nun gültig und finden Anwendung.Die wichtigsten Änderungen zur Mitgliedschaft im Überblick

  • Beitragszahlung

Bitte beachtet, dass die Abbuchung eures Jahresbeitrages ab sofort nicht mehr am 1. Juli, sondern bereits am 2. Mai für die Folgesaison (1. Juli – 30. Juni) fällig wird. Bei halbjährlicher Zahlungsweise sind die anteiligen Beiträge am 2. Mai und 2. Januar fällig.

  • Beitragsfreie Mitgliedschaft

Passive Mitglieder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr bezahlen ab 01. Juli 2014 keinen Beitrag mehr, besitzen aber auch keine Rechte (u.a. Kartenvorkaufsrecht). Beim Vereinseintritt wird hier nur die einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro fällig. Diese Neuregelung wurde an den Eintrittskartenverkauf für Heimspiele angepasst, bei dem Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr kostenfrei (ohne Sitzplatzanspruch) jedes Spiel besuchen können.

  • Rechte einer Mitgliedschaft

Alle aktiven und passiven Mitglieder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr besitzen alle Rechte erst nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft.Bitte beachtet diese neue Regelung z.B. beim Kartenvorverkauf für Mitglieder sowie der Nutzung von Mitgliederrabatten beim Jahres- oder Halbjahreskartenverkauf.  Als Eintrittsdatum in den Verein gilt das auf dem Mitgliedsantrag mit persönlicher Unterschrift genannte Datum. Alle aktiven und passiven Mitglieder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besitzen grundsätzlich kein Stimm-, Antrags- und Rederecht.

  • Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt neben Tod, Austritt oder Ausschluss nach einem Rückstand der Beitragszahlung von mehr als drei Monaten. Bisher betrug diese Frist noch sechs Monate.

Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft (keine Kartenanfragen etc.) könnt ihr euch an unsere Mitgliederverwaltung wenden.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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