Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am Freitag die SG Dynamo Dresden darüber informiert, dass das DFB-Sportgericht am 10. Dezember 2012, ab 11 Uhr, in der Frankfurter DFB-Zentrale mündlich über die Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel am 31. Oktober 2012 zwischen Hannover 96 und der SG Dynamo Dresden verhandelt. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.
Laut Erkenntnissen des DFB-Kontrollausschusses ist es vor, während und nach dem Spiel in Hannover zu mehreren Vorkommnissen unter Beteiligung beider Fanlager gekommen. Unter anderem heißt es in einer Mitteilung des DFB: „Nach den Erkenntnissen des Kontrollausschusses wurden die Einlasskontrollen zu Spielbeginn teilweise überlaufen. Zudem fielen Teile der Zuschauer während der Begegnung durch massiven Einsatz von Pyrotechnik und Becherwürfe auf. Darüber hinaus liefen in der 28. Minute etwa 30 Dresdner Zuschauer in den Innenraum. Nach Schlusspfiff verschafften sich bis zu 200 Anhänger der Gäste gewaltfrei Zugang zum Spielfeld und wurden anschließend von der Polizei wieder zurückgedrängt.“
Im Zuge der Sitzung in Frankfurt werden für Hannover und Dresden auch noch weitere Vorfälle aus Liga-Spielen der Vorrunde mitverhandelt.
Die SG Dynamo Dresden hatte dem DFB-Kontrollausschuss nach den Vorkommnissen beim Pokalspiel in Hannover fristgerecht in einer umfangreichen und fundierten schriftlichen Stellungnahme die Vorkommnisse aus Sicht der SGD geschildert. Die SG Dynamo Dresden wird sich im Vorfeld der Sportgerichtsverhandlung am 10. Dezember 2012 in Frankfurt nicht weiter öffentlich zu diesem Thema äußern.
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