Verein
12. Juni 2026 // 14.16 Uhr

SGD legt Berufung gegen DFB-Urteil ein

Das Teppich-Dynamo-Wappen auf dem Rasen des Rudolf-Harbig-Stadions.

Nächste Instanz ist das DFB-Bundesgericht


Nach dem Urteilsspruch durch das DFB-Sportgericht am Freitag, dem 5. Juni 2026 hat die SG Dynamo Dresden fristgemäß Berufung beim DFB-Sportgericht eingelegt. Das DFB-Sportgericht hatte zuvor das ausgesprochene Urteil aus dem Einzelrichterverfahren bestätigt. Im nächsten Schritt wird die Verhandlung am DFB-Bundesgericht fortgeführt.

„Nach Rücksprache mit den Gremien haben wir uns bewusst für diesen Schritt entschieden. Die Verfahrensweise der Verhandlung in Frankfurt entsprach nicht dem was wir uns als Verein erhofft hatten. Wir sind zuversichtlich, vor dem DFB-Bundesgericht in einer neuen Verhandlungsrunde eine bessere Möglichkeit zu erhalten, Gehör für unsere Argumente zu finden“, so Stephan Zimmermann, Geschäftsführer der SGD.

Aufgrund des laufenden Verfahrens wird der Verein ausschließlich auf eigene Initiative Stellung beziehen und bittet darum, bis zur rechtskräftigen Entscheidung von Nachfragen abzusehen.


 

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