Urteil des DFB-Bundesgerichts vertagt
SGD und DFB prüfen weitere Beweisaufnahme
Am Dienstag, dem 21. Juli fand in Frankfurt am Main eine erste Sitzung des DFB-Bundesgerichts zur Verhandlung des Sportgerichtsverfahrens gegen die SG Dynamo Dresden zu den Vorfällen im Heimspiel gegen Hertha BSC vom 4. April 2026 statt. Die SGD hatte zuvor Berufung gegen die Sanktionen des Einzelrichterverfahrens sowie der mündlichen Verhandlung eingelegt.
Auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung des DFB-Bundesgerichts kam es am Dienstag zu keiner finalen Entscheidung. Diese soll zu einem späteren Zeitpunkt und unter Einbeziehung möglicher weiterer Beweismittel gefällt werden.
„Wir prüfen jetzt, inwiefern weitere Beweise im nächsten Schritt der Verhandlung einfließen können. Unsere grundsätzliche Überzeugung, dass die Argumente und Sichtweisen gehört werden sollten und diese einen erheblichen Einfluss auf das Urteil haben können, bleibt weiterhin unverändert“, so Stephan Zimmermann, Geschäftsführer der SGD.
