Zur Mitgliederversammlung am Samstag, dem 18. November 2023, werden die ehrenamtlich besetzten Posten für das Präsidium, den Ehrenrat sowie den Jugendrat neu vergeben. Interessenten haben noch bis zum 11. September die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Das Präsidium repräsentiert den Verein in der Öffentlichkeit. Der Präsident leitet zusammen mit den Vorsitzenden der anderen Gremien die Mitgliederversammlungen sowie die Wahlen zum Aufsichtsrat, Jugendrat und Ehrenrat. Darüber hinaus überwachen die Mitglieder des Präsidiums die Einhaltung der Satzung und behandeln die frist- und formgerecht eingereichten Anträge zur Änderung derselbigen. Außerdem ist das Präsidium zur Einberufung und Leitung von gemeinsamen Versammlungen der Gremien und der Geschäftsführung berechtigt. Der Präsident und die beiden Vize-Präsidenten berichten den Mitgliedern mindestens aller drei Monate über die Gestaltung des Vereinslebens und informieren über die Inhalte wichtiger Vereinsdokumente.
Das Präsidium besteht aus drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Bewerber müssen dem Verein mindestens ein Jahr angehören.
Das aktuelle Präsidium findet Ihr hier.
Der Ehrenrat behandelt Verletzungen der Satzung oder von Ordnungen des Vereins sowie Vereinsstreitigkeiten zwischen Gremien und Mitgliedern, vereinsschädigendes Verhalten und die Anfechtung von Entscheidungen der Gremien vereinsintern in einem Ehrenratsverfahren. Dabei entscheidet das Gremium über den Ausspruch von Strafen wie zum Beispiel Ordnungsgeldern, dem Entzug von Sonderrechten im Zusammenhang mit der Vereinsmitgliedschaft, der Enthebung aus Gremien oder sogar den Ausschluss aus dem Verein. Weiterhin kann der Ehrenrat Empfehlungen über die Dauer oder die Aufhebung von Stadionverboten an die Vereinsführung aussprechen.
Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen mindestens eines die Befähigung zum Richteramt haben soll. Bewerber müssen dem Verein mindestens drei Jahre angehören und über 35 Jahre alt sein.
Den aktuellen Ehrenrat findet Ihr hier.
Der Jugendrat behandelt alle wichtigen Fragen der Nachwuchsarbeit, berät den Nachwuchsleiter bei sportlichen und organisatorischen Fragen und fördert Nachwuchssportler gemäß Zweck und Aufgabe des Vereins. Die Mitglieder des Jugendrates sollen Erfahrungen in sportlichen und pädagogischen Angelegenheiten vorweisen können.
Der Jugendrat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen mindestens zwei Elternteile von Jugendspielern sein sollen.
Den aktuellen Jugendrat findet Ihr hier.
Die Bewerbungen für alle drei Gremien sind bis spätestens zehn Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich in der Geschäftsstelle einzureichen. Somit endet die Bewerbungsfrist am 11. September um 23.59 Uhr. Die Kandidatur für ein Gremium setzt die Mitgliedschaft, das persönliche Stimmrecht, die Einverständniserklärung des Kandidaten und eine schriftliche Befürwortung der Bewerbung von zwölf stimmberechtigten Mitgliedern voraus. Alle Bewerber haben bei den Mitgliederstammtischen Ende September und Anfang Oktober die Möglichkeit, sich den Mitgliedern persönlich vorzustellen.
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