Am Samstag, dem 16. November 2024, fand im Internationalen Congress Center Dresden die Ordentliche Mitgliederversammlung der SG Dynamo Dresden statt. Zehn Minuten nach 10 Uhr eröffnete Vize-Präsident Dr. Michael Bürger die Versammlung, an der in der Spitze 801 Mitglieder (darunter vier nicht stimmberechtigt) teilnahmen.
Zum Beginn der Mitgliederversammlung wurde mit einer Schweigeminute an alle in dem vergangenen Geschäftsjahr verstorbenen Mitgliedern gedacht. Im Anschluss wurde allen anwesenden Mitgliedern die Tagesordnung vorgestellt und diese einstimmig beschlossen.
Bevor es zu den ersten Tagespunkten überging, betrat unter großem Beifall die Drittligaprofis der Sportgemeinschaft den Versammlungssaal im Internationalen Congress Center Dresden und Cheftrainer Thomas Stamm richtete ein paar Worte an alle anwesenden Mitglieder.
Ehrungen
10 Mitglieder wurden zu ihrem 25-jährigen Jubiläum als Mitglied der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden geehrt. Einer von ihnen war auf der Mitgliederversammlung anwesend.
Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022/2023
Die Bilanzzahlen für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurden von Diplom Kaufmann Erik Istel als Vertretung für die erkrankte Wirtschaftsprüferin Jana Hesse vorgestellt. Dabei wurde ein Jahresfehlbetrag im operativen Bereich in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro festgestellt. Dieser konnte aber durch Coronahilfsmittel, welche nach Zurückstellungen der vergangenen Jahre nicht zurückgezahlt werden müssen, auf einen Jahresüberschuss in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro gewandelt werden. Dadurch lag das Eigenkapital zum 30. Juni 2024 bei 11,4 Millionen Euro. Gleichzeitig wies Herr Istel aus bilanzieller Sicht auf die Risiken und Chancen für die kommenden Jahre hin.
Im Anschluss berichtete die Geschäftsführung rund um David Fischer (Kommunikation) und Stephan Zimmermann (Finanzen) über das abgelaufene Geschäftsjahr und gaben einen Blick in die Zukunft. Dabei war der Tenor immer wieder, dass es nur gemeinsam geht, der Verein in allen Bereichen wächst und man den eingeschlagenen Weg nur als Gemeinschaft mit allen Mitgliedern, Fans und Begleitern weitergehen will.
Nach den Berichten entwickelte sich eine rege Diskussionsrunde im Saal, wo es um den Rückkauf der Merchandising-Anteile ging. Im Anschluss ging es um 13.50 Uhr in eine 30-minütige Pause.
Nach der Unterbrechung ging es nach dem Bericht von Sportgeschäftsführer Thomas Brendel mit den Entlastungen für das abgelaufene Geschäftsjahr weiter. Dabei wurden der Aufsichtsrat, der ausgeschiedene Geschäftsführer Sport Ralf Becker, sowie der Geschäftsführer Kommunikation David Fischer, der Geschäftsführer Finanzen Stephan Zimmermann und der aktuelle Geschäftsführer Sport Thomas Brendel von den anwesenden Mitgliedern entlastet.
Alle Satzungsänderungsanträge benötigen nach §71 Abs. 1 BGB zu ihrer Wirksamkeit die Eintragung in das Vereinsregister, d.h. die Wirkung der Satzungsänderungsanträge erfolgt erst mit der erfolgten Eintragung in das Vereinsregister.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 92,2 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Der Verein ist Mitglied des Landes- und Regionalverbandes, der seinerseits Mitglied des DFB e.V. als auch der Organe der DFB GmbH & Co. KG als dessen Dachverband ist, sowie des Ligaverbandes als Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der deutschen Fußball-Lizenzligen. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund Sachsen sowie im für den Fußball zuständigen Fachverband und unterwirft sich deren Satzungen.
(2) Der Verein unterwirft sich der Satzung, dem Statut, den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des Ligaverbandes, des DFB e.V. als auch der Organe der DFB GmbH & Co. KG und seiner Regional- und Landesverbände sowie den Entscheidungen und den Beschlüssen der Organe dieser Verbände und der DFL als Beauftragte des Ligaverbandes. Der Verein verpflichtet sich ferner dazu, sämtliche Entscheidungen und Beschlüsse der Organe der DFB GmbH & Co. KG anzuerkennen.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 98,1 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(2) „Die Mitglieder sowie natürliche oder juristische Personen erhalten aus Vereinsmitteln keine Gewinnanteile, über eine Aufwandsentschädigung hinausgehende oder sonstige Zuwendungen. Es ist nicht zulässig, diese durch unverhältnismäßig hohe oder zweckfremde Ausgaben und Zuwendungen zu begünstigen.“
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 91,5 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(3) Die Geschäftsführung kann für ihre Arbeit eine Vergütung erhalten. Über den Umfang der Vergütung entscheidet der Aufsichtsrat. Die Mitarbeit in den Gremien erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Bei konkretem Aufwand für die Tätigkeit kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, die vom Aufsichtsrat zu beschließen und jährlich auf Angemessenheit zu prüfen ist. Über die Aufwandsentschädigung des Aufsichtsrates entscheidet das Präsidium.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 98,3 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(4) Jedes Gremium gibt sich eine Geschäftsordnung.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 98,5 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(7) Berät ein Gremium über einen Protokollgegenstand, der in rechtlicher, wirtschaftlicher oder in einer gleichgestellten Hinsicht unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf einen Beratungsteilnehmer oder auf ihm nahestehende natürliche oder juristische Person, insbesondere aus dem Kreise nach § 15 der Abgabenordnung oder über jeweils verbundenen Unternehmen (mit Mitspracherechten und/oder auch indirekten Ansprüchen) hat, dann ist dieser grundsätzlich von der Teilnahme an der Beratung, in jedem Fall aber von der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt auszuschließen. Ein unter Verstoß gegen diese Bestimmung gefasster Beschluss ist nichtig.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 98,3 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Alle Vereinbarungen über geldwerte Leistungen, Vorteile oder Vorteilsnahmen von Gremien und Geschäftsführung mit ehren-, haupt- oder nebenamtlich tätigen Mitgliedern bedürfen der Schriftform sowie der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates.“
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 96,7 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Der Verein besteht aus:
…
d) Fördermitgliedern (Gesellschaften, juristische Personen, z.B. Vereine). Die Ausübung der Mitgliedsrechte erfolgt durch den Vertretungsberechtigten.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 95,6 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Vereinsmitglied werden natürliche oder juristische Personen per Antragsgenehmigung. Der Aufnahmeantrag ist in der Geschäftsstelle einzureichen. Die Aufnahme von Personen unter 18 Jahren und Fördermitgliedern setzt die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 98,4 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(4) Die Zuteilung der Mitgliedsnummern erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des Eintrittsdatums. Stichtag für den Beginn der Zählung ist die Neu- bzw. Wiedergründung des Vereins am 28.05.1990 nach dem ab 03.10.1990 gültigen bundesdeutschen Recht. Alle vergebenen Mitgliedsnummern behalten dauerhaft ihre Gültigkeit. Die Nummern 1 bis 9 werden nicht vergeben.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 98,3 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(5) Fördernde Mitglieder, welche eine vor dem Stichtag 28.05.1990 begründete Mitgliedschaft und die ununterbrochene Zahlung des festgelegten Mitgliedsbeitrages nachweisen können, erhalten den Zeitraum ihrer Fördermitgliedschaft auf die Dauer ihrer Mitgliedschaft anerkannt.
Der Antrag wurde von den Antragstellern während der laufenden Mitgliederversammlung zurückgezogen und wurde dementsprechend nicht zur Abstimmung gegeben.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 88,1 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(2) Die Rechte der Vereinsmitglieder sind wie folgt geregelt: Vereinsmitglieder ab 6 Jahre besitzen alle mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte nach einer dreimonatigen Mitgliedschaft mit folgenden Einschränkungen:
a) Alle Mitglieder ab 16 Jahre besitzen das Stimm-, Antrags- und Rederecht.
b) Angestellte des Vereins, welche zugleich Vereinsmitglieder sind, besitzen kein Stimm-, Antrags und Rederecht sowie weitere mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte. Für die Dauer des Angestelltenverhältnisses ruht die Mitgliedschaft im Verein.
c) Aktive und passive Mitglieder ab 16 Jahre sowie Ehrenmitglieder und Ehrenspielführer haben das Recht auf Einsicht und in begründeten Fällen auf Aushändigung der Mitgliederliste. Die Erstattung der Kopierkosten erfolgt laut Beitrags- und Ehrenordnung.
Der Antrag wurde von den Antragstellern während der laufenden Mitgliederversammlung zurückgezogen und wurde dementsprechend nicht zur Abstimmung gegeben.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 77,4 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag abzulehnen.
Aktuelle Fassung:
(5) Die Mitgliederversammlungen werden von der Geschäftsführung organisiert und schriftlich protokolliert. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Versammlungspräsidiums zu unterzeichnen. Das Protokoll ist innerhalb von vier Wochen nach der Mitgliederversammlung der Mitgliedschaft in der Geschäftsstelle und im Mitgliederforum zugänglich zu machen.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 96,8 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, ab zehn Tagen vor der Ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschluss, die vollständige Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den kompletten Bericht des Wirtschaftsprüfers des letzten Geschäftsjahres und den vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzplan des laufenden Geschäftsjahres in der Geschäftsstelle des Vereins gegen Abgabe einer Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber Dritten einzusehen. In der Mitgliederversammlung sind der Jahresabschluss und der Finanzplan durch die Geschäftsführung oder den bestellten Wirtschaftsprüfer zu erläutern.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 99 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(4) Nachfolgende Zwecke dürfen nur in einer Außerordentlichen Mitgliederversammlung in Schriftlicher Abstimmung oder per Stimmkarte mit einer Vierfünftelmehrheit beschlossen werden:
…
f) Änderungen in den §§ 1 und 2 dieser Satzung
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 98,2 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Anträge sind auf die Tagesordnung zu setzen. Sie sind in der Geschäftsstelle des Vereins oder direkt beim Präsidium einzureichen. Die Anträge müssen begründet sein und bedürfen der Textform.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 96,1 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(2) Anträge an die Mitgliederversammlung, die Wahlen, Abwahlen, Abberufungen der Gremien und Entlastungen von Geschäftsführung und Aufsichtsrat oder die Übertragung von Anteilen des Vereins oder seiner Tochtergesellschaften auf andere Gesellschafter als den Verein betreffen, sind wie Anträge zu Änderungen der Satzung spätestens 12 Wochen vor der oder vier Wochen ab Bekanntgabe des Termins der Mitgliederversammlung durch das Präsidium gemäß § 13 (2) schriftlich einzureichen. Anträge zur Änderung der Beitrags- und Ehrenordnung sowie der Wahlordnung sind 6 Wochen vor der oder vier Wochen ab Bekanntgabe des Termins der Mitgliederversammlung durch das Präsidium gemäß § 13 (2) schriftlich einzureichen. Sie können ebenso nur nach vorheriger zwingender Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung behandelt werden. Anträge, welche das Verfahren der Mitgliederversammlung betreffen, sind während der Versammlung jederzeit zulässig. Wird von dem Aufsichtsrat kein Antrag für das rechenschaftspflichtige Geschäftsjahr gestellt, ist vom Aufsichtsrat zwingend ein entsprechender Antrag der nächsten Ordentlichen Mitgliederversammlung, unter Betrachtung der Gründe, welche zur Nichtvorlage geführt haben, fristgemäß vorzulegen.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 96,3 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(4) Das Stimmrecht kann nur persönlich mit einer Stimme ausgeübt werden. Abgestimmt wird in der Mitgliederversammlung per Handzeichen oder per Stimmkarte. Beschließt die Mitgliederversammlung eine andere Art der persönlichen Abstimmung, so gilt dies jeweils nur für den zur Abstimmung gestellten Antrag. Die Verfahrensarten sind in der gültigen Versammlungsordnung zu regeln.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 87,5 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(3) Die Geschäftsstelle leitet die Bewerbungen der Kandidaten unverzüglich an die zuständigen Gremien weiter. Die Kandidaten sind vorab anzuhören. Die zuständigen Gremien müssen mehr Kandidaten vorschlagen, als Mandate zu besetzen sind.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 72,7 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(5) Jedes Amt endet mit der vierten auf die Wahl folgenden Ordentlichen Mitgliederversammlung, dem Erlöschen der Mitgliedschaft, Abberufung oder Rücktritt.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 96,5 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(6) Jedes Mitglied eines Gremiums kann sein Mandat gegenüber dem Gremium niederlegen, welches seine Kandidatur befürwortet hat. Die Erklärung hat zwingend in Textform zu erfolgen. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitgliedes aus einem Gremium rückt der stimmhöchste gewählte Kandidat der letzten Wahl mit der restlichen Amtsdauer nach, die das ausgeschiedene Gremienmitglied hatte.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 82,2 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(7) Tritt die dauerhafte Beschlussunfähigkeit eines Gremiums ein, ist innerhalb von sechzehn Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen, in der die Neuwahl, der zur Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit erforderlichen Gremienmitglieder für die Zeit der laufenden Wahlperiode zu erfolgen hat. Dabei kann ein Gremium wieder vollständig besetzt werden, sofern ausreichend Kandidaten zur Wahl stehen. Die Amtszeit endet mit dem Ende der laufenden Wahlperiode. Bei Nachwahlen zur Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit findet § 17 (5) keine Anwendung. Bis zur Neuwahl kann das zuständige Gremium so viele Vereinsmitglieder zu Ersatzmitgliedern dieses Gremiums bestimmen, wie zur Beseitigung seiner Beschlussunfähigkeit erforderlich sind. Für die Ersatzmitglieder gelten die satzungsgemäßen Anforderungen. Mit der erfolgten Neuwahl der Gremienmitglieder erlöschen die verliehenen Ersatzmandate.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 96,2 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Der Aufsichtsrat vertritt den Verein zwischen den Mitgliederversammlungen im Sinne § 26 Abs. 1 BGB gegenüber den Geschäftsführern gerichtlich und außergerichtlich. Er trägt dafür Sorge, dass die Grundlage jeglichen Handelns der Geschäftsführung die Vereinssatzung darstellt.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 82,8 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Sieben Wahlaufsichtsräte werden einzeln durch die Mitgliederversammlung gewählt. Bewerber müssen dem Verein mindestens die letzten 24 Monate ununterbrochen angehört haben.
(2) Je einen Stimmaufsichtsrat können der Ehrenrat und der Jugendrat entsenden. Ihre Amtsperiode beträgt jeweils vier Jahre.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 88,5 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(3) Der Aufsichtsrat schreibt die Geschäftsführerstellen öffentlich aus und schließt die Verträge der Geschäftsführer im Dienst- bzw. Auftragsverhältnis ab. Ausnahmen kann der Aufsichtsrat beschließen.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 96,1 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(1) Die Verletzung der Satzung oder von Ordnungen des Vereins, Vereinsstreitigkeiten zwischen Organen (nach § 5 Absatz 1, Buchstaben b bis f) und Mitgliedern, vereinsschädigendes Verhalten und die Anfechtung von Entscheidungen der Organe (nach § 5 Absatz 1, Buchstaben b bis f) sind vereinsintern unter Anhörung der Betroffenen in einem Ehrenratsverfahren zu behandeln. Die Weitergabe von Sondervorteilen, die ausschließlich Mitgliedern gewährt werden, mit Gewinnerzielungsabsicht an vereinsfremde Dritte gilt als vereinsschädigend i. S. d. Satzes 1. Der Ehrenrat entscheidet nach Maßgabe des Absatzes (4) über mögliche Ahndungen.
Der Antrag wurde von den Antragstellern während der laufenden Mitgliederversammlung zurückgezogen und wurde dementsprechend nicht zur Abstimmung gegeben.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 95,2 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(4) Das Präsidium ist zur Einberufung und Leitung von gemeinsamen Versammlungen der Gremien und optional der Geschäftsführung verantwortlich. Jedes Gremium kann auf begründeten Antrag diese Einberufung begehren.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit 94,8 Prozent der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.
Neue Fassung:
(10) Jedes Mitglied kann beim Präsidium Vorschläge für Ehrenmitgliedschaften und Ehrenspielführer unterbreiten. Das Präsidium prüft die vorgeschlagenen Mitglieder anhand von Kriterien, welche in der Beitrags- und Ehrenordnung niederzulegen sind. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, soll die Mitgliederversammlung über die beschriebenen Ernennungen entscheiden. Das Präsidium darf Mitglieder mit der Ehrennadel des Vereins auszeichnen. Über die Antragstellung der vorbenannten Ehrungen gegenüber der Mitgliederversammlung ist zuvor in einer Gremienversammlung zu entscheiden.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben sich dagegen entschieden, über den gestellten Antrag abzustimmen.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben diesen Antrag angenommen. Die Frist zur Umsetzung wurde auf den 30.04.2025 angepasst.
Nr. 2)
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass die SG Dynamo Dresden e.V. Ihre Vereinseinrichtung (Internet-) „Mitgliederforum“ (nach § 9 Ziffer 1) kurzfristig (bis zum 31.03.2025) technisch und organisatorisch überholen lässt und vorhandene Probleme im Zugang, Handling und der internen Gestaltung und Organisation abschließt. Um eine umfassende Nutzung des Forums im Sinne aktiver Teilhabe am Vereinsleben durch die Vereinsorgane und die Mitgliedschaft zu erreichen, ist die technisch erneuerte Vereinseinrichtung offensiv in die digitale Vereins- bzw. Mitgliederkommunikation ab Fertigstellung einzubinden.
Die anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der SG Dynamo Dresden haben mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmen entschieden, den Antrag anzunehmen.