Dynamo-Karte: Forderungsanmeldung für Restguthaben möglich
Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren gegen die hattrick payments GmbH, Anbieter des bargeldlosen Bezahlsystems im DDV-Stadion, eröffnet. Damit haben Inhaber einer Dynamo-Karte grundsätzlich die Möglichkeit, eine Forderungsanmeldung über das auf der Karte verbliebene Restguthaben zu stellen.
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- 22. September 2017