Die SG Dynamo Dresden hat in Zusammenarbeit mit der „Schwarz-Gelben Hilfe“ ein Konzept erarbeitet und ab sofort implementiert, das die Umlegung von Verbandsstrafen auf Einzeltäter in einem für die betreffenden Personen fairen Verfahren zum Ziel hat.Die „Kommission Strafumlegung“, die am 28. Januar ihre erste konstituierende Sitzung abhielt, berücksichtigt dabei sowohl die Vereinsinteressen als auch die Verhältnismäßigkeit gegenüber dem betroffenen Einzeltäter.
Denn während Dynamos Geschäftsführung dazu verpflichtet ist, finanziellen Schaden vom Verein abzuwenden, wird die Sportgemeinschaft auch in Zukunft bei einer etwaigen Umlegung von Verbandsstrafen die Verhältnismäßigkeit dem Betroffenen gegenüber gewährleisten. Eine gesamtschuldnerische Haftung etwa, bei der die volle Strafe mehrerer Verursacher auf einen Einzeltäter umgelegt wird, kann Existenzen gefährden oder gar zerstören.
„Wir führen daher ab sofort ein Anhörungsverfahren analog zur Stadionverbotsanhörungskommission ein. Mitglieder der „Kommission Strafumlegung“ sind neben der Geschäftsführung, Fanbetreuung und Organisationsabteilung auch das Fanprojekt Dresden sowie ein Mitarbeiter der Dresdner Jugendgerichtshilfe, bzw. ein Sozialarbeiter der Justiz. Die ersten Personen, die von der Umlage einer Verbandsstrafe betroffen sind, werden für Anfang April von uns eingeladen werden“, erklärte Dynamos kaufmännischer Geschäftsführer Michael Born.
Ziel der Anhörungen sowie der Kommission ist eine Vereinbarung zum Vergleich, bei dem die Geschäftsführung der SGD zum einen aus der Haftung entlassen wird und zum anderen die Absprachen, Auflagen und etwaige Strafen festgehalten werden.
Ein entsprechender Vergleich ist dabei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, im Wiederholungsfall aber in jedem Fall hinfällig.
Die Rechtmäßigkeit der Umlegung von Verbandsstrafen auf Einzeltäter ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Urteil rechtskräftig bestätigt worden.
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