Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Freitag in mündlicher Verhandlung die Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga für Aias Aosman bestätigt. Damit folgte das Gremium dem vorangegangen Einzelrichter-Urteil des Sportgerichts vom 3. Dezember 2015. Dynamos Mittelfeldspieler kann somit erst beim Heimspiel gegen Mainz II am 30. Januar wieder ins Geschehen eingreifen.
Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte zur Urteilsbegründung: „Nach der Beweisaufnahme stand unstrittig fest, dass Aias Aosman seinen Münsteraner Gegenspieler Benjamin Schwarz angespuckt hat, was Herr Aosman während der Verhandlung auch eingeräumt hat und zudem weitere Fernsehaufnahmen belegt haben.
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