1. Mannschaft
08. Dezember 2015 // 17.27 Uhr

DFB-Sportgericht verhandelt am Freitag über die Sperre von Aias Aosman

Dynamo Dresden hat fristgemäß Einspruch gegen das Urteil eingelegt


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Freitag, 11.12.2015, ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen Dynamos Mittelfeldspieler Aias Aosman. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.Aias Aosman war am 3. Dezember 2015 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt worden.

Die SG Dynamo Dresden hat gegen das Urteil des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

Dynamos Mittelfeldspieler Aias Aosman wurde nach dem Drittliga-Heimspiel am 28.11.2015 der SG Dynamo Dresden gegen den SC Preußen Münster nachträglich für vier Spiele gesperrt. Aosman wird vorgeworfen, seinem Münsteraner Gegenspieler Benjamin Schwarz in der 83. Minute ins Gesicht gespuckt zu haben. Schiedsrichter Arne Aarnink (Nordhorn) hat auf Nachfrage erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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