Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat am Donnerstag den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung des Zweitliga-Spiels bei der SG Dynamo Dresden am 8. November 2019 (1:0) als unbegründet zurückgewiesen.
Einzelrichter Hans E. Lorenz begründete seine Entscheidung damit, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung in der 26. Spielminute nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelkonform erfolgt ist.
„Weder dem Video-Assistenten noch dem Schiedsrichter konnte ein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Beide haben sich vielmehr gemäß den Vorgaben der Fußballregeln und des IFAB-Protokolls verhalten. Da kein Regelverstoß vorliegt, hatte der Einspruch keine Chance auf Erfolg.“
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