Verein
06. Oktober 2020 // 21.55 Uhr

2.000 Euro Geldstrafe für unsportliches Verhalten

DFB-Sportgericht verurteilt die SGD für Vorfälle bei DFB-Pokalspiel gegen Hamburg


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt.

Kurz nach dem Schlusspfiff des DFB-Pokalspiels am 14. September 2020 gegen den Hamburger SV hatten Zuschauer aus dem Heimbereich den HSV-Profi und ehemaligen Dynamo-Spieler Toni Leistner beleidigt. Zudem wurden zwei Bierbecher aus dem Dresdner Zuschauerbereich in Richtung des Spielfeldes geworfen.

Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, dieses ist somit rechtskräftig.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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