Der DFB-Spielausschuss hat beschlossen, für die 3. Liga mit Beginn der Saison 2021/2022 eine Werbefläche auf der Trikotrückseite zuzulassen. Damit gab der Verband dem Antrag des Ausschusses der 3. Liga statt, den dieser basierend auf einem Meinungsbild und dem Vorschlag der Drittligisten gestellt hatte.Die Möglichkeit der Rückenwerbung folgt dabei klaren Vorgaben: Die Werbefläche muss unter der Spielernummer mit einem Mindestabstand von zwei Zentimetern platziert und freigestellt sowie ohne Hintergrund auf das Trikot angebracht werden.
Sie muss zudem einfarbig sein und die Farbe der Rückennummer sowie des Spielernamens haben. Die Gesamtgröße der Werbung darf maximal 200 Quadratzentimeter betragen und die Höhe von 7,5 Zentimetern nicht überschreiten.
Die Vermarktung der möglichen Werbefläche erfolgt dabei dezentral, also nicht über den DFB, sondern einzeln durch die jeweiligen Klubs. Über die Nutzung entscheidet demnach jeder Verein eigenständig. Sollte ein Klub keinen Gebrauch von der Möglichkeit der Werbung auf der Trikotrückseite machen, gelten die sonstigen Regelungen zur Trikotgestaltung.
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