Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 125 Euro belegt.
In der 53. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Nürnberg am 27. Juli 2019 wurde aus dem Dresdner Zuschauerblock eine gefüllte Wasserflasche auf das Spielfeld geworfen.
Normalerweise wäre dafür in der 2. Bundesliga nach dem geltenden Strafzumessungsleitfaden eine Strafe in Höhe von 500 Euro fällig.
Aufgrund der erfolgreichen Täterermittlung durch den Verein reduziert sich die Strafe gemäß Leitfaden allerdings um 75 Prozent, so dass nur noch 125 Euro übrig bleiben.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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