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28. Januar 2020 // 15.44 Uhr

DFB-Sportgericht verurteilt SGD zu 89.900 Euro Geldstrafe

30 Jahre nach dem Mauerfall ein Abend in Berlin für die Geschichtsbücher: „Yellow Madness“ im Olympiastadion soweit das Auge reicht. Foto: Dennis Hetzschold

Vorkommnisse bei DFB-Pokalspiel am 30.10.2019 gegen Hertha BSC geahndet


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Dienstag, dem 28. Januar 2020, wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 89.900 Euro verurteilt.In die Strafe ist das zahlreiche Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen beim DFB-Pokalspiel am 30. Oktober 2020 gegen Hertha BSC eingeflossen, welches die Berliner nach 120 packenden Spielminuten in einem 8:7-Elfmeterkrimi für sich entscheiden konnten.

Trotz der erheblichen Geldstrafe durch den DFB bleibt bei allen Beteiligten, die an diesem Tag im Berliner Olympiastadion dabei waren, ein einmaliger Pokalabend mit Gänsehautfaktor in Erinnerung. Insgesamt verfolgten 70.429 Menschen das DFB-Pokalspiel im Olympiastadion, darunter waren allein über 30.000 Dynamo-Fans, die die Kurve rund um das Marathontor an jenem Mittwochabend in Schwarz und Gelb färbten.

Bis zu 30.000 Euro von der Gesamtgeldstrafe darf die SGD für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis zum 30. September 2020 zu erbringen.

Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes am Donnerstag zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Dies ist eine migrierte News einer früheren Website-Version der SG Dynamo Dresden. Wir bitten um Verständnis, dass es aus technischen Gründen möglicherweise zu Fehlern in der Darstellung kommen kann bzw. einzelne Links nicht funktionieren.


 

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