Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Donnerstag, den 29. Juni 2023, mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 16.700 Euro belegt. Damit ahndet der Verband das unrechtmäßige Betreten des Stadiondachs beim Spiel in Zwickau sowie das Abbrennen von Pyrotechnik bei der Auswärtspartie in Meppen.
Am 13. Mai 2023 kletterten rund 20 Dynamo-Fans auf das Dach des Gästeblocks in der Zwickauer GGZ-Arena, um im Anschluss ein großes Banner herunterzulassen. Dadurch konnte die Partie erst mit einer zwölfminütigen Verspätung angepfiffen werden, was das DFB-Sportgericht insgesamt mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt, wovon die Sportgemeinschaft 1.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventative Maßnahmen verwenden kann.
Für die Vorkommnisse beim Spiel am Montag, den 22. Mai 2023, in Meppen, als im Dynamo-Block während des Spiels mindestens 20 pyrotechnische Erzeugnisse abgebrannt wurden und nach Spielabpfiff ein Rauchkörper in den angrenzenden Meppener Block geworfen wurde, muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 11.700 Euro bezahlen. Davon dürfen 3.900 Euro ebenfalls für sicherheitstechnische oder gewaltpräventative Maßnahmen verwendet werden.
Die Sportgemeinschaft hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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